Satzungsdebatte bei den Löwen

Aus eins mach zwei oder drei?

Reformfreudig: die Mitglieder der Münchner Löwen. Foto: A. Wild

Reformfreudig: die Mitglieder der Münchner Löwen. Foto: A. Wild

München/Giesing · Auf mehrheitlichen Beschluss der Mitgliederversammlung des TSV München von 1860 e.V. kommt es am 28. Januar (19 Uhr) in der Gaststätte Heide-Volm in Planegg zu einer außerordentlichen Zusammenkunft. Anlass ist eine beantragte Änderung der Vereinssatzung, nach der künftig mehrere Wahlvorschläge für das Amt des Präsidenten zulässig sein sollen.

Bislang oblag die Auswahl eines geeigneten Kandidaten satzungsgemäß allein dem Verwaltungsrat. Die Vereinsmitglieder konnten dem Vorschlag des Gremiums in der Versammlung nur zustimmen oder ihn ablehnen – Kampfkandidaturen mehrerer Kandidaten waren nicht vorgesehen. Auf der letzten Zusammenkunft folgte eine Mehrheit der Anwesenden dem Antrag eines Mitglieds der Fußballabteilung, die bestehende Regelung zu modifizieren und noch vor der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung im kommenden Sommer zu verabschieden.

Der Antragsteller betonte in seiner mündlichen Erläuterung vor den Mitgliedern, es bestünde aus seiner Sicht keine zwingende Notwendigkeit, stets mehrere Kandidaten in das Rennen um das Präsidentenamt zu schicken, jedoch sollte grundsätzlich satzungsgemäß die Möglichkeit dazu bestehen. Er halte eine entsprechende Regelung für einen Ausdruck demokratischer Verhältnisse.

Im Sommer 2016 steht beim TSV München von 1860 e.V. turnusmäßig die Wahl des Präsidiums an. Theoretisch könnten sich dann, vorausgesetzt die Mitglieder beschließen auf ihrer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Januar eine entsprechende Regelung, auch mehrere Anwärter zur Wahl stellen.

(as)

Artikel vom 06.01.2016
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