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Winterreifenpflicht!
ADAC: Im Ausland drohen saftige Geldbußen
In den Alpen herrscht teilweise Schneeketten-Pflicht. Deshalb unbedingt einen Kettensatz dabei haben, rät der ADAC. Foto: ADAC
München · Spätestens, wenn der erste Schnee gefallen ist, sind Winterreifen auf dem Auto in Deutschland Pflicht. Wer dennoch mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Damit kommen Winterreifenmuffel hierzulande relativ günstig weg, denn im Ausland werden Verstöße teils strenger geahndet.
In Tschechien werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro fällig. In Österreich kann das Bußgeld in Einzelfällen sogar bis zu 5.000 Euro betragen.
Unterschiedliche Vorschriften
In Österreich müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein.
Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es hingegen in der Schweiz. Autofahrern drohen aber Bußgelder, wenn sie auf verschneiten Straßen wegen ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern. In Tschechien gilt bis 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht.
In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben. Auch in Italien gibt es keine einheitliche Regelung: Hier entscheiden die lokalen Behörden häufig situativ. Eine Ausnahme ist Südtirol: Hier besteht bis zum 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet Bozen. Bei winterlicher Witterung ist in ganz Südtirol die entsprechende Bereifung vorgeschrieben.
Teilweise Schneekettenpflicht
In Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz können die Behörden auch die Verwendung von Schneeketten anordnen. Winterurlauber sollten deshalb unbedingt an die eisernen Helfer denken. In den ADAC Geschäftsstellen gibt es hochwertige Kettensätze, die den Prüfkriterien des TÜV und der österreichischen ÖNORM entsprechen. Clubmitglieder können den praktischen Schneeketten-Mietkauf nutzen. Werden die Eisen nicht gebraucht und ist die Verpackung nicht beschädigt, können sie zurückgegeben werden und der Kaufpreis wird erstattet. Verrechnet wird lediglich eine Servicegebühr von drei Euro pro Tag oder 15 Euro pro Woche. Solange vorrätig, sind Ketten für alle gängigen Reifenformate erhältlich. Informationen auch unter Telefon 08 00 / 5 10 11 12.
Fragen an den ADAC
Sie haben eine Frage an die ADAC Experten? Dann schreiben Sie uns! Per Post an ADAC Südbayern, Stichwort »Leserfrage«, Postfach 20 01 44, 80001 München oder per E-Mail an: leserfrage@sby.adac.de Artikel vom 30.12.2015Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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