Silvesterfeuerwerk nicht unterschätzen

Wer die Sicherheitshinweise beachtet, kommt gut ins neue Jahr

München · Schön bunt, aber explosiv: Die Regierung von Oberbayern, die als Sicherheitsbehörde für die Kontrolle des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk zuständig ist, bittet die Münchner, umsichtig mit den Raketen und Böllern umzugehen, um Verletzungen zu vermeiden.

Silvesterfeuerwerk enthält brand- und explosionsgefährliche Bestandteile. »Daher gehört es keinesfalls in Kinderhände«, appelliert die Behörde in einer aktuellen Pressemitteilung. Zum Schutz der Verbraucher wird die Gewerbeaufsicht der Regierung von Oberbayern die Lagerung von Feuerwerkskörpern vor allem in größeren Verkaufsgeschäften und Vertriebslagern auch heuer wieder gezielt kontrollieren. »Leider kommt es jedes Jahr durch leichtsinniges Verhalten oder unsachgemäßen Gebrauch zu vermeidbaren, schweren Unfällen. Ich appelliere an Einzelhändler und Verbraucher, die Sicherheitsvorschriften zu beachten, damit es zur Jahreswende keine ungewollte explosive Überraschung gibt«, erklärt Regierungspräsident Christoph Hillenbrand.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern wird vom Gewerbeaufsichtsamt auch 2015 wieder verstärkt kontrolliert. Besonderes Augenmerk gilt hierbei der korrekten Lagerung bei den Händlern sowie einer eindeutigen und rechtskonformen Kennzeichnung.

Über die Vorschriften können sich Einzelhändler in der Broschüre »Verkauf von Feuerwerkskörpern« informieren, die auch auf www.bestellen. bayern.de als Download zur Verfügung steht. Für den Verbraucher bergen die Raketen, Kanonenschläge und die in den letzten Jahren vermehrt angebotenen Batteriefeuerwerke ein erhöhtes Unfall- und Brandrisiko. Bei grob fahrlässigem Handeln kann dies sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Zur eigenen Sicherheit und aus Rücksicht auf andere empfiehlt das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern:

• Kaufen und verwenden Sie ausschließlich geprüfte Qualität mit dem Zulassungszeichen der BAM oder mit einem CE-Zeichen. Nicht zugelassene Ware darf weder eingeführt noch verwendet werden und entspricht auch oft nicht dem hohen deutschen Sicherheitsstandard.
• Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise des Herstellers beachten.
• Minderjährigen dürfen weder im Verkauf noch im Familienkreis Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Kinder unter zwölf Jahren) oder der Kategorie 2 (Jugendliche unter 18 Jahre) überlassen werden. Für die alten noch in Verkehr befindlichen Feuerwerksklassen I und II gelten ähnliche Regelungen.
• Feuerwerkskörper ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden, standsicher aufstellen und nicht in der Hand anzünden.
• Feuerwerkskörper nur im Freien, in ausreichendem Sicherheitsabstand zu Personen oder leicht entzündlichen Stoffen anzünden.
• Brennbare Materialien von Balkon oder Terrasse entfernen und Fenster geschlossen halten.
• Feuerwerkskörper niemals mechanisch bearbeiten oder gar selbst herstellen – Basteleien führen oftmals zu schweren Unfällen und sind darüber hinaus strafbar.
• Von Blindgängern fernhalten und auf gar keinen Fall versuchen, diese erneut zu zünden.

Silvesterfeuerwerkskörper dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden, die Kommunen können darüber zusätzliche Einschränkungen erlassen.

Weitere Informationen gibt es beim Bayerischen Verbraucherportal unter www.vis.bayern.de

Artikel vom 28.12.2015
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