Geplante Umsetzung

Grasbrunn · Bürgermeister Korneder informiert über Unterbringung von Asylbewerbern

In einer Nacht-und-Nebelaktion wurde im September das Tennis Center Keferloh zum Flüchtlingsnotlager.                                                       Fotos: LRA/D. Münich/Medienbüro Bistric

In einer Nacht-und-Nebelaktion wurde im September das Tennis Center Keferloh zum Flüchtlingsnotlager. Fotos: LRA/D. Münich/Medienbüro Bistric

Grasbrunn · In der Gemeinderatssitzung im November informierte Erster Bürgermeister Klaus Korneder dem Gemeinderat über den aktuellen Stand zur Umsetzung der ersten Phase aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 6. Oktober: Die im Wohnhaus Hauptstraße 1 in Harthausen angebotene Wohnung soll zeitnah durch das Landratsamt München angemietet werden.

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Der Vertragsentwurf für das befristete Mietverhältnis liegt derzeit der Grasbrunner Projektentwicklungs GmbH & Co. KG zur Prüfung vor. Die gemeindliche Bedingung zur Unterbringung von Familien wurde explizit in den Vertrag aufgenommen. Aktuell erfolgt die Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Sanitäranlagen und der Nachtspeicheröfen sowie eine notwendige Elektroprüfung. »Eventuell erforderliche Malerarbeiten könnten als gemeinsames Projekt mit den künftigen Bewohnern vor deren Einzug durchgeführt werden«, berichtet Bürgermeister Korneder.

Auch für die Realisierung einer Unterkunft im Technopark I in Neukeferloh wird die Projektentwicklungs GmbH & Co. KG bauverantwortlich sein. Vor einer Nutzung des Parkplatzes muss jedoch sichergestellt sein, dass die durch die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft wegfallenden Stellplätze an anderer Stelle nachgewiesen werden können, erläutert Korneder. Deshalb erfasst die Verwaltung derzeit in Stichproben die Auslastung. Bislang ist vormittags eine vermehrte Belegung festzustellen, die in den Abendstunden abnimmt. Daher ist davon auszugehen, dass es sich bei den Nutzern um Beschäftigte der anliegenden Firmen handelt. Diese könnten auf die Tiefgarage ausweichen.

Bisher wurden vom Landratsamt München Außenbereichsflächen im direkten Anschluss an eine Ortsrandlage temporär genehmigt. Das hätte bedeutet, dass man nach damaligem Rechtsstand sofort mit der Errichtung der Unterkunft für Asylbewerber hätte beginnen können. Die weiteren Schritte zur Genehmigung von Wohnraum, der über die 10-jährige Nutzungsdauer einer Asylbewerberunterkunft hinausgeht, hätte zeitgleich zur Nutzung erfolgen können. Durch eine Änderung der Bauordnung wird für die Fläche in Grasbrunn am Haarer Weg, Flurstück 100, nun die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Maßgeblich für beide Verfahren wird die Entscheidung des künftigen Bauherrn, sprich der Projektentwicklungs GmbH & Co. KG, sein, ob das Gebäude konventionell oder als »fliegender Bau« errichtet werden soll. »Ich habe das Gefühl, dass eine Stelle etwas fordert und die andere Stelle dann die Umsetzung bremst«, empört sich Korneder abschließend. red

Artikel vom 08.12.2015
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