Verbesserungen in der Hospiz- und Palliativversorgung beschlossen

München · Sterben in Würde

Claudia Tausend, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis München Ost.

Claudia Tausend, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis München Ost.

München · Liebe Münchnerinnen und Münchner! Jeder Mensch wünscht sich nach einem erfüllten Leben einen Tod in Würde. Insbesondere von Patientinnen und Patienten mit schweren, unheilbar verlaufenden Krankheiten wird dieser Wunsch geäußert.

Um Menschen in ihrer letzten Lebensphase besser zu unterstützen haben wir Verbesserungen in der Palliativ- und Hospizversorgung beschlossen. Unheilbar Kranke und alte Menschen sollen besser und individueller betreut werden. Dabei geht es vor allem darum, ihre Schmerzen zu lindern und ihnen Ängste vor dem Sterben zu nehmen. Schwerpunkte des Gesetzes sind die finanzielle Stärkung der Hospize, der Rechtsanspruch auf Beratung und die Möglichkeit, unterschiedliche Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung zu vernetzen. Sterbebegleitung, Pflege und ärztliche Versorgung werden besser miteinander verknüpft. Zentraler Baustein des Gesetzes ist das neue Ineinandergreifen der unterschiedlichen an der Versorgung beteiligten Akteure.

Die Palliativmedizin wird Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Krankenkassen werden dazu verpflichtet, die Patientinnen und Patienten bei der Auswahl von Angeboten der Palliativ- und Hospizversorgung individuell zu beraten. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird verbessert.

Für Hospize soll der Tagessatz pro betreutem Versicherten um 25 Prozent von derzeit rund 198 Euro auf rund 261 Euro erhöht werden. Sterbebegleitung soll auch Bestandteil des Versorgungsauftrages der gesetzlichen Pflegeversicherung werden. Pflegeheime sollen dazu Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten abschließen. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung.

Immer noch sterben 50 Prozent der Menschen in Deutschland in einem Krankenhaus, zum Teil unter Einsatz der so genannten Gerätemedizin und jeder dritte Mensch in einer Pflegeeinrichtung. Die meisten Patienten, Angehörigen, aber auch viele Ärzte wissen zu wenig über Palliativmedizin und Hospize. Hier wird jetzt besser beraten. Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt für den Aufbau der Palliativmedizin.

Augenblicklich gibt es in Deutschland im Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung 1500 ambulante Dienste, 195 stationäre Hospize, neun Kinderhospize und 250 Palliativstationen. Darüber hinaus engagieren sich 100.000 Ehrenamtliche in der Begleitung Schwerkranker und Sterbender. Diejenigen, die am Ende ihres Lebens unsere Hilfe brauchen, dürfen wir nicht alleine lassen.

Ihre Claudia Tausend
claudia.tausend@bundestag.de

Artikel vom 11.11.2015
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