Ärger mit den Gleisläufern

München · Schienenverkehr beeinträchtigt, zeitweise Sperrungen

Zur Zeit hat die Bundespolizei mit den sogenannten »Gleisläufern« viel zu tun.	Foto: Bundespolizei

Zur Zeit hat die Bundespolizei mit den sogenannten »Gleisläufern« viel zu tun. Foto: Bundespolizei

München · Immer wieder kommt es zu Meldungen »Personen im Gleis«. So auch vergangene Woche, als die Bundespolizei am Hauptbahnhof Flüchtlinge und an der Hackerbrücke Alkoholisierte aus dem Gleisbereich brachte. Teilweise war der Bahnverkehr dadurch beeinträchtigt.

Flüchtlinge wollten Registrierung umgehen

Die Betriebsüberwachung der Deutschen Bahn meldete, dass sich am Holzkirchner Flügelbahnhof mehrere Personen im Gleis befinden. Die alarmierten Kräfte der Bundespolizei konnten dann sieben Personen aus den Gleisen holen. Dabei handelte es sich um Flüchtlinge aus Eritrea, allesamt junge Männer, die sich der polizeilichen Kontrolle und dem Aufnahmeprozedere am Hauptbahnhof entziehen und über die Gleisanlagen ins Stadtgebiet gelangen wollten. Zur schnelleren Absuche und um Sicherheit zu gewinnen, dass die Gleisbereiche wieder ohne Gefahr zu befahren sind, setzte die Bundespolizei auch einen bereits in der Luft befindlichen Hubschrauber der Fliegerstaffel Oberschleißheim ein.

Auch Betrunkene wählen Weg über und in den Gleisen

Am S-Bahnhaltepunkt Hackerbrücke mussten die Gleise gesperrt werden, da ein 43-jähriger Rumäne sich alkoholisiert ins Gleis begeben hatte. Er wurde von Bahnsicherheitsmitarbeitern aus dem Gefahrenbereich geholt.

Eine 16-jährige, alkoholisierte Bernriederin fiel am S-Bahnbahnsteig des Münchner Hauptbahnhofes ins Gleis. Die Frau blieb unverletzt, ihr wurde zurück auf den Bahnsteig geholfen.

Auch ein 25-jähriger US-Amerikaner bewegte sich in den Gleisbereichen an der Hackerbrücke. Eine herannahende S-Bahn musste eine Schnellbremsung einleiten, kam rechtzeitig zum Stehen. Der US-Amerikaner musste nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleitung in Höhe von 500 Euro für die Durchführung eines Verfahrens wegen des gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr und die zu erwartende Geldbuße leisten.

Artikel vom 05.10.2015
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