Bibliothek aktuell – neue Benutzungsordnung

Ottobrunn · Jetzt kostenloses WLAN

Durch das WLAN kann jetzt in der gesamten Bibliothek mit dem eigenen Tablet kostenlos gesurft werden.	Foto: MO

Durch das WLAN kann jetzt in der gesamten Bibliothek mit dem eigenen Tablet kostenlos gesurft werden. Foto: MO

Ottobrunn · Am 1. September ist die neue Benutzungsordnung für die Gemeindebibliothek in Kraft getreten. Sie bringt für Kunden und Besucher zahlreiche Verbesserungen.

So gibt es in der Gemeindebibliothek jetzt kostenloses WLAN. Erwachsene können dieses ohne Bibliotheksausweis nutzen und mit eigenen mobilen Geräten im Internet surfen. An der Ausleih- und Auskunftstheke erhalten Erwachsene auf Wunsch das WLAN-Ticket mit dem Kennwort, das täglich erneuert wird. Mit diesem können sie sich in das Netzwerk der Bibliothek einloggen. Mit der Entgegennahme des Tickets erkennen sie die Benutzungsordnung, die Entgeltordnung und die Sonderregelungen für die Nutzung von Internet-Arbeitsplätzen, Hard- und Software und Wireless-LAN an.

Kinder und Jugendliche benötigen für die Benutzung des WLAN der Bibliothek entweder einen Bibliotheksausweis, bei dem die Eltern bereits bei der Anmeldung der Nutzung des Internets in der Bücherei zugestimmt haben; oder ein Elternteil unterschreibt das entsprechende Formular, bevor das WLAN-Ticket ausgegeben wird. Im zweiten Stock der Bibliothek können neun Tische, an denen bis zu 30 Personen Platz finden, als Arbeitsplätze genutzt werden.

Auch die beiden festen Internetplätze mit der Verbindung zu einem Farbdrucker werden jetzt kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung für einen freien Internetplatz erfolgt an der Ausleihtheke. Ist die Nachfrage groß, wird die Nutzungsdauer beschränkt. Ausdrucke am Farbdrucker kosten 0,15 Euro.

Leichtere Onleihe-Nutzung

Dank WLAN kann das Angebot der »Onleihe« DigiBObb. (Digitale Bibliothek Oberbayern) mit einem gültigen Bibliotheksausweis jetzt direkt in der Bibliothek auf die eigenen mobilen Endgeräte geladen werden. Nach Ablauf der Leihfrist sind die digitalen Medien der »Onleihe«, also eBooks, ePaper (Zeitungen und Zeitschriften), eAudio (Sprachkurse und Hörbücher) und eVideos (Reisevideos, Kinderfilme, Lernvideos) nicht mehr nutzbar und gelten als zurückgegeben. Eine vorzeitige Rückgabe für alle eBooks und eMagazines ist jedoch möglich. Das hat den Vorteil, dass das Ausleihkontingent von 15 Medien schneller erneuert werden kann. Auch die Vorbestellungen auf gefragte Medien werden durch die vorzeitige Rückgabe schneller abgearbeitet.

Unter www.digibobb.de sind die Details der »Onleihe« beschrieben, im Hilfemenü befinden sich wichtige Informationen für Nutzer der DigiBObb..

Entgelte bleiben gleich

Die erweiterten technischen Möglichkeiten in der Gemeindebibliothek erforderten eine neue Benutzungsordnung. Die Tages-, Vierteljahres- und Jahresentgelte für Erwachsene wurden jedoch nicht erhöht, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten nach wie vor einen kostenlosen Bibliotheksausweis, unabhängig von ihrem Wohnort.

Neu ist die Möglichkeit für Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Sitz außerhalb der Gemeinde ihren Institutionsausweis statt für zwölf Monate für nur drei Monate gültig zu machen. Das Entgelt dafür beträgt 2,25 Euro. Die Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Sitz in Ottobrunn leihen nach wie vor kostenlos mit einem Institutionsausweis aus.

Auch die Versäumnis- und Vorbestellentgelte sind gleich geblieben. Wie bisher werden Neubürger in Ottobrunn mit einem halben Jahr Entgeltbefreiung begrüßt, ebenso wie ein Elternteil von Neugeborenen in Ottobrunn.

Fehlende Spieleteile bei Gesellschaftsspielen werden seit dem 1. September mit je fünf Euro berechnet. Entgelte für einen auswärtigen Leihverkehr werden auch bei erfolgloser Bestellung fällig. Da sich die Bibliothek zunehmend zu einem Lern- und Aufenthaltsort entwickelt, ist der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke jetzt erlaubt. Ute Raab

Artikel vom 24.09.2015
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