Tipps, worauf man beim Abschluss achten sollte

Krankenschutz für Globetrotter

München · Ich bin dann mal weg! Wer sich den Traum von einem längeren Auslandsaufenthalt verwirklicht, sollte unbedingt an einen Krankenschutz denken. Denn Arztkosten im Ausland können sehr schnell ins Geld gehen. Der ADAC sagt, worauf man beim Abschluss achten sollte.

  • Die Bedingungen für den Rücktransport genau prüfen. Wichtig ist, dass dieser nicht nur bei medizinisch notwendigen, sondern auch bei medizinisch sinnvollen und vertretbaren Untersuchungen und Behandlungen organisiert und bezahlt wird.
  • Darauf achten, dass der Versicherungsschutz weltweit besteht.
  • Die Bedingungen sollten eine Zahlungsgarantie beinhalten. Damit ist gewährleistet, dass man bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus am Urlaubsort nicht in Vorauszahlung gehen muss.
  • Für Arzt, Zahnarzt, Klinik, Medikamente sowie Operationen sollte eine schnelle Kostenerstattung gewährleistet sein.
  • Auf die Höhe der Selbstbeteiligung pro Schadenfall achten.
  • Der Versicherungsschutz sollte gegebenenfalls auch bei Praktika, »Work & Travel«-, Au Pair- und dienstlich veranlassten Auslands-Aufenthalten bestehen.
  • Die Versicherungsdauer sollte flexibel wählbar sein.

Unverbindliche Beratung

Jedes Jahr führt der ADAC mehr als 14 000 Krankenrücktransporte durch. Er hat nicht nur eigene Ambulanzflugzeuge, sondern auch eigene Notrufstationen in 18 europäischen Urlaubsländern und in den USA und kann weltweit deutsch bzw. englisch sprechende Ärzte benennen. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung hat der Club seine Kompetenz in seinen ADAC Auslands-Krankenschutz LANGZEIT einfließen lassen. Diese Krankenversicherung für Auslandsaufenthalte ab 45 Tagen kann jeder abschließen. Als ADAC Mitglied profitiert man von besonders günstigen Konditionen. Umfassende Beratung bieten die Clubexperten in allen südbayerischen ADAC Geschäftsstellen & Reisebüros.

Sie haben eine Frage an die ADAC-Experten? Dann schreiben Sie uns! Per Post an ADAC Südbayern, Stichwort »Leserfrage«, Postfach 20 01 44, 80001 München oder per E-Mail an leserfrage@sby.adac.de

Artikel vom 02.09.2015
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