Hanflegalisierung per Volksbegehren?

München · Initiator hat für das Volksbegehren fast alle Unterschriften zusammen

Für die Legalisierung: »Dem Verband ist vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf ein besonderes Anliegen«, sagt Vaclav Cerveny.	Foto: Josef König

Für die Legalisierung: »Dem Verband ist vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf ein besonderes Anliegen«, sagt Vaclav Cerveny. Foto: Josef König

München · Als der Grünen-Politiker Cem Özdemir über sich einen Eimer mit Eiswasser ausleerte, hielt er das per Video fest. Neben der Botschaft, sich für die Forschung gegen die Krankheit ALS einzusetzen, hatte er noch eine weitere Meinungsäußerung in Szene gesetzt.

Auf dem Balkon war deutlich sichtbar eine Hanfpflanze zu erkennen. Damit stellte er sich gegen die geltende Rechtsprechung in Deutschland, nach der der Besitz und die Zucht von Hanfpflanzen verboten ist. Weiter passiert ist nichts, denn an dem Hanfverbot wird gerüttelt. So sammelt eine Interessengruppe derzeit Unterschriften für ein Volksbegehren in Bayern zu Legalisierung von Cannabis, also Hanfpflanzen.

3.000 Unterstützer beim Demonstrationszug erwartet

Eigenen Angaben zufolge hat der Initiator bereits rund 32.000 Unterstützer-Unterschriften zusammen. Etwa 33.000 braucht er insgesamt. Vaclav Cerveny, Gründer und Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB), zeigt sich zuversichtlich. Er rechnet mit bayernweit rund 3.000 Unterstützern, die am Freitag, 11. September, ab 14 Uhr in einem Demonstrationszug vom Marienhof zur Übergabe der Unterschriften zum Bayerischen Landtag ziehen werden. Der in Cannabis enthaltene Wirkstoff mit berauschender Wirkung ist Tetrahydrocannabinol, kurz: THC. Der Verkauf von natürlichen Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2 Prozent soll nach dem Willen des CVB und dessen Vorsitzenden an Erwachsene über Apotheken erfolgen. Jeder volljährige Bürger solle das Recht haben, bis zu vier Hanfpflanzen im Eigenbau auf geschütztem Privatgrund anzubauen. Hanf mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent solle als Nutzhanf bezeichnet und als gewöhnliches landwirtschaftliches Produkt wie z. B. Weizen behandelt werden.

Eine weitere Forderung, die mit einem positiven Volksbegehren erreicht werden soll, hat den straffreien Besitz und Erwerb einer »geringen Menge« von rechtmäßig angebautem Hanf als Konsequenz. Die geringe Menge definiert der Verband mit zehn Gramm Hanfblüten oder weniger als 1,5 Gramm reines THC.

Artikel vom 29.08.2015
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