Untersuchungsergebnisse zum tödlichen Unfall

U-Bahn: Ein Restrisiko bleibt!

München-Ost · CSU-Stadträtin elisabeth Schosser fragt nach den Konsequenzen des tödlichen Unfalls im U-Bahnhof Neuperlach-Zentrum.

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft zu dem bedauerlichen Vorfall in einer Stellungnahme: »Nach Kenntnis der Stadtwerke München GmbH – Unternehmensbereich Verkehr wurde das Gerichtsverfahren gegen den Fahrer des Unglückszuges mittlerweile abgeschlossen. Der Fahrer wurde wegen Verstoß gegen § 17 der einschlägigen Dienstanweisung zu einer Geldstrafe verurteilt und hat diese unseres Wissens akzeptiert.

Da die Stadtwerke-Verkehrsbetriebe nicht unmittelbar Prozessbeteiligte waren, liegt hier weder das Urteil und seine Begründung noch das Gutachten von Herrn Birlmeier vor. Eine Akteneinsicht wurde den Stadtwerken von der Staatsanwaltschaft zwar in Aussicht gestellt, aber bis heute noch nicht gewährt.

Soweit unsere Prozessbeobachter/innen berichten, wurde im Prozess entsprechend dem Ergebnis des amtlichen Gutachtens bestätigt, dass bei der Münchner U-Bahn Betriebsanlagen und Fahrzeuge voll den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen.

Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn Betriebsanlagen und Fahrzeuge nach Vorshriften der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen, nach den von der Technischen Aufsichtsbehörde und von der Genehmigungsbehörde getroffenen Anordnungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gebaut sind und betrieben werden. Von den allgemein anerkannten Regeln der Technik wird bei den U-Bahnen nicht abgewichen. Damit entspricht die Türüberwachung, wie auch bereits von den Verkehrsbetrieben mehrmals festgestellt, nationalem und internationalem Sicherheitsstandard.

Eine technische Türsicherung kann aber ein Restrisiko niemals vollständig ausschließen. Folglich ist eine Überwachung des Schließvorgangs durch den Fahrer derzeit unabdingbar und dem Fahrpersonal durch Dienstanweisung eindeutig vorgeschrieben.

Trotzdem waren und sind die Stadtwerke München GmbH – Verkehrsbetriebe stets bemüht, das nie ganz auszuschließende Restrisiko durch geeignete Maßnahmen so gering wie möglich zu halten.«

Artikel vom 26.09.2001
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