»Keine Entscheidung ohne Garching«

Garching · Immobilie in Maier-Leibnitz-Straße keine Unterkunft für Asylbewerber

Garching · In der Berichterstattung einer Tageszeitung (Ausgabe vom 17. August) wurde spekuliert, dass ein Investor seine leerstehende Immobilie in der Maier-Leibnitz-Straße jetzt doch an das Landratsamt vermieten könnte – für die gezielte Unterbringung von unbegleiteten Jugendlichen.

»Der Bericht war leider so unglücklich formuliert, als ob das schon beschlossene Sache sei«, stellt nun Dr. Dietmar Gruchmann, Erster Bürgermeister der Stadt Garching, richtig. Er habe daraufhin sofort Kontakt zu Landrat Christoph Goebel aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt wusste der Landrat überhaupt nichts von dem Vorhaben.

Nachdem er sich kundig gemacht hatte, relativierte sich das Ereignis erheblich: Während seiner Abwesenheit hat eine Mitarbeiterin die Prüfung der Immobilie in der Maier-Leibnitz-Straße freigegeben, obwohl der Landrat sie dezidiert ausgeschlossen hatte. »Es war aber außer der Besichtigung noch nichts weiter passiert«, so die Mitteilung des Garchinger Bürgermeisters.

Der Landrat habe daraufhin nochmals die unmissverständliche  Weisung an sein Haus erteilt, dass das Landratsamt keine Anmietungen für die Flüchtlingsunterbringung ohne die Zustimmung der Stadt Garching tätigen wird.

Er stehe zu 100 Prozent zu seiner Zusage, die er mir, der Stadt Garching und den Bürgerinnen und Bürgern bei der letzten Bürgerversammlung gegeben hat.

Aus dem Garchinger Stadtrat heraus gibt es momentan eine verbindliche und gültige Aussage, dass man die Flüchtlingsunterbringung auf das Kirchengrundstück nördlich des REWE konzentrieren wolle – »und dort haben wir auch wirklich ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung«, ergänzt Dr. Gruchmann. »In weiteren Telefonaten mit den Mitarbeitern aus dem Landratsamt wurde mir dann bestätigt, dass die Prüfung der Immobilie in der Maier-Leibnitz-Straße damit erledigt sei.«

Artikel vom 25.08.2015
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