Ab in den Urlaub!

Mieterverein gibt wertvolle Tipps

Ebersberg/Landkreis · Der Mietvertrag macht keinen Urlaub, alle Verpflichtungen des Mieters laufen weiter. Damit es nach den Sommerferien nicht noch Ärger und Streit gibt, hat der Mieterverein des Landkreises Ebersberg e.V. die wichtigsten Urlaubstipps für Mieter zusammengestellt:…

Mieter müssen sicherstellen, dass auch während der Ferien Zahlungstermine für Miete und Nebenkosten, Strom, Telefon, Gas, Versicherungen usw. eingehalten werden.

Wer laut Mietvertrag das Treppenhaus reinigen oder den Rasen mähen muss, hat während seines Urlaubs für Ersatz zu sorgen. Am besten mit dem Nachbarn sprechen und tauschen.

Vermieter, Hausmeister oder Hausverwaltung haben keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel. Es reicht aus, wenn ein Zweitschlüssel bei Nachbarn oder einem Bekannten deponiert wird. Vermieter oder Hausverwaltung müssen lediglich informiert werden, wer für Notfälle, zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch, einen Schlüssel für die Wohnung hat. Urlaubsadresse oder Telefonnummer (Handy) können beim Vermieter oder der Verwaltung hinterlegt werden, natürlich aber auch bei der Notfall-Adresse, das heißt bei Nachbarn oder Bekannten.

Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte nicht nur, die Blumen zu gießen oder den Briefkasten zu leeren. Sie können auch in unregelmäßigen Abständen die Jalousien auf- und zuziehen oder das Licht ein- und ausschalten als Schutzmaßnahme vor Einbrechern.

Bevor es losgeht: Fenster und Türen schließen. Wasseranschlüsse abdrehen, Stecker von Fernseher, Radio und sonstigen Elektrogeräten unbedingt aus der Steckdose ziehen.

Artikel vom 19.08.2015
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