Betrunken gefahren

Neufahrn · Polizei stoppt Rad- und Pkw-Fahrer

Neufahrn · Unglücklich endete die Fahrt zweier Radfahrer in den frühen Morgenstunden des Sonntags (16. August). Wie die Polizei Neufahrn mitteilte, fuhren zwei junge Männer nach einer durchzechten Geburtstagsfeier stark alkoholisiert mit ihren Zweirädern durch Neufahrn.

Während ein 24-Jähriger mit knapp unter zwei Promille Alkohol im Blut absolut fahruntüchtig war, verursachte sein 25-jähriger Begleiter einen Verkehrsunfall, als er auf einen am Straßenrand geparkten Pkw auffuhr und durch die Heckscheibe stürzte.

Leicht verletzt wurde der Mann in das Freisinger Krankenhaus eingeliefert, am Pkw entstand ein Sachschaden i.H.v. etwa 500 Euro. Bei beiden Personen wurde eine Blutentnahme durchgeführt, zudem wurden gegen beide Strafverfahren wegen Trunkenheitsdelikten eingeleitet. Die Durchführung einer Blutentnahme sowie die Einleitung eines Strafverfahrens ereilte bereits am Samstagabend (15. August) einen 35- Jährigen, der bereits um kurz nach 20 Uhr mit mehr als 2,4 Promille auf seinem Fahrrad zur Polizeiinspektion Neufahrn unterwegs war um sich dort rechtliche Informationen einzuholen. Grundsätzlich ist auch das Fahrradfahren mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut eine Straftat der Trunkenheit im Verkehr, bei Ausfallerscheinungen senkt sich die Grenze bis auf 0,3 Promille, so die Mitteilung der Polizei weiter.

Auch bei Fahrradfahrern kann die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzweifeln, sollte man betrunken im Straßenverkehr unterwegs gewesen sein. Die Polizeiinspektion Neufahrn kann in diesem Zusammenhang nur davon abraten, sich betrunken an den Lenker zu setzen. »Das Taxi oder ein Spaziergang nach Hause sind in jedem Fall kostengünstiger und sicherlich auch besser für die Gesundheit und die Allgemeinheit.«

Gegen einen Pkw-Fahrer mussten Beamte der PolizeiNeufahrn am Wochenende ebenfalls ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr einleiten. Ebenfalls absolut fahruntüchtig wurde der 40-Jährige am Freitagabend am Steuer seines Pkw gestoppt. Nachdem ein Alkoholtest mehr als 1,3 Promille ergeben hatte, musste er sich den üblichen polizeilichen Maßnahmen unterziehen. Hier erfolgte neben einer Blutentnahme im Krankenhaus die Sicherstellung des Führerscheins vor Ort, die Fahrerlaubnis wurde ihm mit dieser Maßnahme vorläufig entzogen.

Artikel vom 17.08.2015
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