Nächster Halt: Hirschau

Erding · Tank- und Rastanlage Zustorf wird immer unwahrscheinlicher

Bürgermeister Peter Deimel hat die Veranstaltung initiiert und verzeichnete damit einen Punktsieg, auch bei den Bürgern. 	Foto: kw

Bürgermeister Peter Deimel hat die Veranstaltung initiiert und verzeichnete damit einen Punktsieg, auch bei den Bürgern. Foto: kw

Erding/Kreis Erding · Die Tank- und Rastanlage »Isartal« an der A92 im Bereich Zustorf ist möglicherweise schon gescheitert, obwohl der Autobahndirektion Südbayern der überzeugende Nachweis der Notwendigkeit einer solchen Anlage gelungen ist.

Bei einer Informationsveranstaltung, zu der Langenpreisings Bürgermeister Peter Deimel eingeladen hatte, wurde nämlich öffentlich, dass es einen Alternativ-Standort gibt: Im Bereich »Hirschau« kann die Autobahndirektion die Grundstücke bekommen, ohne dass sie enteignen muss. Sie gehören der Flughafengesellschaft, und die hat bereits signalisiert, dass sie die Flächen für diese Zwecke abtreten würde. Damit könnten die Karten völlig neu gemischt werden. Die Vorgabe, dass es an einer Autobahn alle 50 bis 60 Kilometer eine Tank- und Rastanlage geben soll, damit die Brummi-Kapitäne die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten können, bestritt auch bei dieser Versammlung in Zustorf niemand. Die Rechtsanwälte der betroffenen Grundstückseigentümer, Walter Offinger und Markus Spitzweg, trieben die beiden Vertreter der Autobahndirektion Südbayern, Gilbert Peiker und Frank Frischeisen, ganz schön in die Enge.

Sie hätten jeden Standort, an dem naturschutzrechtliche Belange die Planung erschweren, sofort ausgeschieden und kämen so nie zu einer echten Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter, argumentierten sie. Diese Naturschutzprobleme gibt es nach Aussage der Vertreter der Autobahndirektion auch im Bereich »Hirsch­au«, aber gleichzeitig mussten sie unter dem Druck der Rechtsanwälte zugeben: »Wir haben uns mit der FMG über den Preis geeinigt.« Diese Aussage war zentral, denn die Eingriffe in privates Eigentum sind nach Auffassung der Anwälte ebenfalls ein sehr hoch anzusiedelndes Rechtsgut, und für einen Eingriff in den Naturhaushalt gibt es die Eingriffsausgleichsregelung im Bundesnaturschutzgesetz.

Überhaupt: Dass die Vertreter der Autobahndirektion immer nur Vogelschutzbelange in den Vordergrund rückten, wurmte die Zustorfer gewaltig, und das könnte für die Autobahndirektion jetzt auch zum Verhängnis im weiteren Verfahren werden. Dieses läuft bereits und die Planer haben schon in einem wichtigen Punkt nacharbeiten müssen: Das Wasserwirtschaftsamt hat Nachbesserungen verlangt, die so gravierend waren, dass die Bürger jetzt noch einmal Gelegenheit bekommen werden, Einwände geltend zu machen. Diese wird es geben.

Die Anwohner wollen einfach nicht glauben, was die Lärmprognosen ergeben haben, dass nämlich die zusätzliche Belastung durch Geräusche von Lkw so gering werde, dass keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich würden. Obendrein befürchten Bürger Grundwasserprobleme. Hier wird bereits ernsthaft über Beweissicherungsverfahren nachgedacht. Das ganze Thema bleibt also spannend und der Zeitplan, den die Autobahndirektion sich selbst auferlegt hat, ist ernsthaft in Gefahr: Die Tank- und Rastanlage mit ihren 114 Pkw- und 112 Lkw-Stellplätzen soll nämlich in Betrieb gehen, wenn die B15 neu bei Landshut in die Autobahn einmündet.

Wie das funktionieren soll, wenn gegen einen möglichen Planfeststellungsbeschluss Klage erhoben wird, weiß niemand. Aktuell gibt es nicht einmal ein genaues Datum für den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren. 2016 soll er sein. Wann es dann – wenn überhaupt – einen Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern gibt, steht in den Sternen. kw

Artikel vom 14.08.2015
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