Mangel an Treppe

Poing · Falsches Beton verwendet

Poing · Bei der neu gebauten Treppenanlage von der Waldstraße zum Parkweg liegt ein wesentlicher Mangel (Fehlen der bauvertraglich geforderten Festigkeitsklasse und die nicht nachgewiesene Eignung des verwendeten Betons) gemäß § 12 Abs. 3 VOB/B vor.

Die ausführende Baufirma hat abweichend von der Ausschreibung falschen Beton verwendet, heißt es in der Mitteilung von Albert Hingerl, Erster Bürgermeister.

Deshalb wurden seitens der Gemeinde Poing ein Sachverständigengutachten und eine Rechtsberatung eingeholt. Das Ergebnis bestätigte die Gemeinde, die Abnahme des Bauwerks wegen des wesentlichen Mangels nach wie vor nicht zu erteilen.

Die Benutzung des Bauwerks trotz der vorhandenen Mängel birgt das Risiko in sich, dass weitere Schäden auftreten, die sich dann schwer von den bereits festgestellten Mängeln abgrenzen lassen. Deshalb wurde der Gemeinde aus rechtlichen Gründen empfohlen, die Treppe nicht freizugeben und gegen unbefugtes Benutzen zu sichern.

Nachdem die Gemeinde Poing ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages hat, wurde der Auftragnehmer hierzu inzwischen aufgefordert.

Bis zur Klärung des Sachverhaltes kann die Treppenanlage nicht freigegeben werden. Hierfür bitten wir auch im angesichts der Gesamtkosten der Baumaßnahme von ca. 160.000 Euro um Verständnis. Dieses Vorgehen wurde mit dem Gemeinderat abgestimmt.

Artikel vom 12.08.2015
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