Kinderhort saniert

Fröttmaning · Vorzeitiger Baubeginn bewilligt

Fröttmaning · Die Regierung von Oberbayern hat der Landeshauptstadt München den vorzeitigen Beginn zur Generalsanierung des Kinderhortes an der Fröttmaninger Straße 21 bewilligt. Damit wird der Hort grundlegend überholt. Die Landeshauptstadt kann jetzt mit der Maßnahme beginnen, ohne Fördermittel zu verlieren, so die Mitteilung der Regierung Oberbayern.

Die Regierung hat hierzu eine voraussichtliche Gesamtzuwendung von 390.000 Euro in die Überlegungen zur Haushaltsmittelverteilung der kommenden Jahre einbezogen. Die Gesamtkosten sind mit 2.192.168 Euro veranschlagt. Im Regelfall darf mit dem Bau staatlich geförderter Projekte erst nach Bewilligung der staatlichen Fördermittel begonnen werden. Eine Förderung bereits begonnener Projekte verbietet das Haushaltsrecht. Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn können die Baumaßnahmen schnellstmöglich realisiert werden, auch wenn über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist. Die spätere staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.

Artikel vom 06.08.2015
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