Andere Länder, andere Verkehrsbestimmungen

Autofahrer sollten sich vor der Fahrt in den Urlaub informieren

Im Ausland gelten oft andere Verkehrsbestimmungen als in Deutschland. Deshalb rät der ADAC Autofahrern, sich bereits vor der Fahrt in den Urlaub zu informieren.	Foto: ADAC

Im Ausland gelten oft andere Verkehrsbestimmungen als in Deutschland. Deshalb rät der ADAC Autofahrern, sich bereits vor der Fahrt in den Urlaub zu informieren. Foto: ADAC

Straßenverkehrsregeln unterscheiden sich in Europa zum Teil erheblich. Zur beginnenden Sommerreisesaison hat der ADAC die gravierendsten Unterschiede zusammengestellt.

Italien: Wer mit mehr als 1,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss neben einer hohen Geldbuße mit der Enteignung und Zwangsversteigerung seines Fahrzeugs rechnen, sofern er dessen Halter ist. In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) gibt es Einschränkungen bei der Verwendung von Winterreifen. Fahranfänger dürfen in den ersten drei Jahren nur 100 km/h auf Autobahnen fahren. Dänemark: Auch hier kann das Auto beschlagnahmt, zwangsversteigert und enteignet werden, wenn der Fahrer zu viel getrunken hat. Die Grenze liegt bei 2,0 Promille.

Frankreich: Ein unmittelbares Fahrverbot droht demjenigen, der zu schnell unterwegs ist. Dann kann gegebenenfalls nur noch ein Mitfahrer das Steuer übernehmen. Auch an den Ampeln gibt es einige Besonderheiten: Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs zeigt an, dass dieser »Rot« hat. Bei eigener grüner Ampel ist Linksabbiegen in diesem Fall erlaubt, Fußgänger haben jedoch Vorrang.

Kroatien: Unfälle müssen immer der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge, die sichtbar beschädigt sind, dürfen nur mit einer polizeilichen Schadenbestätigung das Land wieder verlassen. Österreich: Wer bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden die Polizei ruft, obwohl die Unfallbeteiligten ihre Daten auch untereinander hätten austauschen können, muss eine »Blaulichtsteuer« (Unfallmeldegebühr) in Höhe von 36 Euro bezahlen.

Schweiz: Verkehrsverstöße, insbesondere Überschreitungen des Tempolimits, werden mit drastischen Strafen geahndet. Ab 40 km/h zu schnell in einer Tempo-30-Zone oder 80 km/h über dem zulässigen Limit auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft. Auf Autobahnen herrscht ein generelles Tempolimit von 120 km/h.

Slowenien: Wer ein Bußgeld erhält, sollte dies sofort begleichen. Ausländern droht sonst die Beschlagnahme der Ausweisdokumente und des Fahrzeugs, oder der Fahrer wird in Polizeigewahrsam genommen. Wichtig: Bereits bei einer gelben Ampel besteht Haltepflicht.

Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollten sich Autofahrer vor der Fahrt in den Urlaub über die Verkehrsbestimmungen im Reiseland informieren, rät der ADAC. Eine Übersicht mit Sanktionen zu Verkehrssünden gibt es zum Herunterladen unter www.adac.de, ­Rubriken »Info, Test & Rat« und »Bußgelder und Punkte«, Menüpunkte »Bußgeld aus dem Ausland« und »Verkehrssünden und Bußgeldrabatte«.

Artikel vom 24.07.2015
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