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Das Bundesverwaltungsgricht in Leipzig hat das Verfahren und damit die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt: Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen ist rechtmäßig. Gebaut wird dennoch vorerst nicht. Die Stadtspitze hält sich einhellig an das Votum der Münchner von 2012. Damals hatten die Bürger die dritte Startbahn mehrheitlich abgelehnt. Die Stadt als Gesellschafter der Flughafen München GmbH wird ihre Zustimmung demnach nicht erteilen. Die wäre aber notwendig.
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