Mit dem Rad Punkte kassieren

ADAC nennt wichtige Regeln beim Radfahren

Telefonieren auf dem Fahrrad ist wie im Auto ohne Freisprecheinrichtung tabu.	Foto: ADAC/Mathis Beutel

Telefonieren auf dem Fahrrad ist wie im Auto ohne Freisprecheinrichtung tabu. Foto: ADAC/Mathis Beutel

München · Radfahren wird immer beliebter, und mit den steigenden Temperaturen sind immer mehr muskelbetriebene Zweiräder und Pedelecs auch in den Städten unterwegs.

Oft ist Radlern nicht bewusst, welche Verkehrsregeln auf dem Fahrrad gelten und wie man sich in bestimmten Situationen richtig verhält. Darüber hinaus werden bei einem Verstoß Bußgelder und Punkte auch für Radfahrer fällig. Der ADAC hat dazu einige wichtige Informationen zusammengestellt, die sicher nicht jedem Fahrrad- und Autofahrer bekannt sind.

An einer Bushaltestelle muss der Radfahrer die Passagiere so aus- und einsteigen lassen, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Erst dann darf er weiterfahren.

Ein Zebrastreifen gibt Fußgängern ein Vorrecht zum Überqueren der Straße. Radfahrer genießen dieses Vorrecht nicht, außer sie steigen ab und schieben das Rad.

In einer Einbahnstraße in Gegenrichtung zu fahren ist auch mit dem Fahrrad nicht erlaubt. Es sei denn, dies wird durch Schilder explizit erlaubt, wie das viele Städte tun. Auch in solchen Fällen gilt dann rechts vor links, wenn Beschilderungen nichts anderes vorschreiben. Sowohl Autofahrer als auch Radfahrer müssen deshalb bei diesen Einbahnstraßen besonders die Rechts-vor-Links-Regelung beachten.

An Kreuzungen mit zusätzlicher Fußgängerampel ist Radfahrern oft nicht klar, welche Ampel für sie gilt.

Bis Ende 2016 müssen sich Radfahrer an den Signalen der Fußgängerampel, danach an denen der Autofahrerampel orientieren.

Wenn trotz der Radwegbenutzungspflicht – weißes Rad auf blauem Grund – auf der Straße gefahren wird, kostet dies 20 Euro Bußgeld.

Telefonieren ist auch Fahrradfahrern nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Wer trotzdem das Handy benutzt, muss mit 25 Euro Bußgeld rechnen.

Musik über Kopfhörer zu hören, wird dann zum Problem (10 Euro Bußgeld), wenn das Gehör beeinträchtigt wird und Geräusche des Verkehrs wie Martinshorn oder Polizeisirene nicht mehr wahrgenommen werden können.

Die Beleuchtung am Fahrrad muss seit 2013 nicht mehr dynamobetrieben sein, sondern kann auch durch geeignete batteriebetriebene Lichter erfolgen. Auch eine solche Beleuchtung muss laut StVZO fest angebracht sein.

Der tote Winkel ist für Radfahrer besonders gefährlich: Lkw- und Busfahrer können beim Rechtsabbiegen den Bereich neben den Fahrzeugen schlecht oder gar nicht einsehen. Um als Radfahrer kein Risiko einzugehen, ist es daher besser, hinter einem Lkw oder Bus zu warten, bis diese vollständig abgebogen sind.

Artikel vom 24.06.2015
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