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Kamera zurückgelassen
Höhenkirchen-Siegertsbrunn · Sprayer »hilft« der Polizei mit Beweisen
Ganze Arbeit leisten die Sprayer an S-Bahnen, sehr zum Leidwesen der Deutschen Bahn. Hier ein »Motiv« aus dem vergangenen Jahr. Foto: Bundespolizei
Höhenkirchen-Siegertsbrunn · Wie doof ist das denn? Da machte sich in der vergangenen Woche ein Graffiti-Sprayer an einem Zug in der Abstellanlage in Höhenkirchen-Siegertsbrunn zu schaffen und hatte eine Digitalkamera mitgebracht, mit der er sich in Aktion filmte.
Dummerweise kam währenddessen ein Spaziergänger am Tatort vorbei, von dem sich der Sprayer nicht unbedingt sehen lassen wollte. Also ergriff er zwar die Flucht, nicht aber seine Kamera. Etliche Spraydosen blieben ebenfalls zurück, sodass sich die Bundespolizei über unverhofftes Beweismaterial freuen durfte. Mit im Boot bei den Ermittlungen sitzen auch die Koordinierungsgruppe Graffiti München (KoGra-M) und die Bayerische Landespolizei. Gemeinsam wollen sie nun dem Sprayer auf die Spur kommen. Sind sie erfolgreich, wird’s für den »Künstler« teuer. »Für die Polizei gilt, dass es sich um eine Sachbeschädigung handelt, wenn die Zeichen gegen den ausdrücklichen Willen des Eigentümers angebracht werden und die Substanz des Untergrundes beschädigt wird«, heißt es in der Pressemitteilung. Sachbeschädigung lässt sich in barer Münze beziffern und für diesen Schaden muss ein ermittelter Täter geradestehen.
Artikel vom 21.05.2015Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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