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Ausnahme von der restriktiven Handhabung
München · SPD und CSU wollen einen Marktsonntag zum Stadtgründungsfest
München · Die Unternehmensinitiative City-Partner München e.V. hat sich mit dem Wunsch an die Stadtpolitik gewandt, dass die Geschäfte in der Münchner Innenstadt im Rahmen des Stadtgründungsfestes am Sonntag, 14. Juni, öffnen dürfen. SPD und CSU im Rathaus plädieren dafür, dass dieser Bitte entsprochen wird.
Das bayerische Ladenschlussgesetz sieht vor, dass Geschäfte »aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen geöffnet sein« dürfen. In München wird dieses Gesetz ziemlich restriktiv ausgelegt. Ausnahmen gelten bislang an nur drei Sonntagen – an Fasching, dem ersten Oktoberfestsonntag sowie am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober). Das Sortiment, das an diesen Tagen für mehrere Stunden angeboten werden darf, ist stark beschränkt – wie auch der räumliche Bereich, in dem Läden öffnen dürfen. Jetzt setzen sich SPD und CSU dafür ein, dass zum Stadtgründungsfest eine weitere Ausnahme greifen soll. Damit wäre der gesetzlich mögliche Rahmen ausgeschöpft. Schon in gut einem Monat soll die Neuregelung greifen. Die Kooperationspartner bitten das Kreisverwaltungsreferat, alle Vorbereitungen in die Wege zu leiten.
Stadtrat Manuel Pretzl, wirtschaftspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion erklärt dazu: »Wir möchten mit einem Marktsonntag zum Stadtgründungsfest einen neuen Akzent setzen.« Gleichzeitig solle damit ein klares Zeichen an die Kirchen gesendet werden, dass »wir weiterhin gegen isolierte Sonntagsverkaufsöffnungen sind.«
Artikel vom 07.05.2015Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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