Das Freinachtproblem

München · Polizei ruft zu Besonnenheit auf

München · In der Freinacht vom 30. April auf den 1. Mai ist es bayerisches Brauchtum, seine Mitmenschen mit Streichen zu necken. Allerdings, so bedauert die Münchner Polizei, wird dieser alte Brauch alljährlich auch falsch ausgelegt.

Dabei handelt es sich in vielen Fällen nicht um harmlose Streiche, sondern um strafrechtlich relevante Vorfälle. Die Palette der Straftaten ­erstreckt sich von Sachbeschädigungen bis hin zu gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr. Auch heuer werden in diesem Zusammenhang von der Polizei wieder verstärkt Kontrollen durchgeführt. Sollten dabei Straftaten wie Brandstiftungen, Diebstähle, Sachbeschädigungen oder sonstige gefährdende Aktionen festgestellt werden, so müssen die Verursacher mit einer Strafanzeige rechnen.

Ebenso müssen sie für zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die oftmals eine empfindliche Höhe erreichen können, geradestehen. Die Polizei bittet diese Warnung als Hinweis zu verstehen und alle, die das bayerische Brauchtum pflegen wollen, abzuwägen: Streiche – ja! Straftaten – nein!

Artikel vom 09.04.2015
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