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Der ADAC beantwortet die wichtigsten Fragen
München · Sachmängelhaftung
Hält der Gebrauchte, was er verspricht? Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollte man vor dem Kauf eine Gebrauchtwagenuntersuchung im ADAC Prüfzentrum München durchführen lassen. Foto: ADAC
München · Die Freude über den neuen Gebrauchten währt nicht lange, wenn er Mängel aufweist. Aber haftet jeder Verkäufer eines Wagens oder nur ein Händler? Was gilt als Mangel? Welche Forderungen kann man an den Verkäufer stellen?
Der ADAC beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Sachmängelhaftung.
Privat oder Händler?
Im Gegensatz zum Händler kann ein privater Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen. Der kleine, aber wesentliche Zusatz im Kaufvertrag »Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft« zeichnet ihn von seiner Haftung frei. Ansprüche können nur hergeleitet werden, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde und der Käufer dies beweisen kann oder wenn eine Eigenschaft am Fahrzeug fehlt, für die der Verkäufer ausdrücklich haften wollte (Zusicherung bzw. Garantieübernahme). Der Kauf bei einem Händler hingegen bietet den Vorteil, dass er dem privaten Käufer gegenüber mindestens ein Jahr lang für Sachmängel haften muss.
Mangel oder Verschleiß?
Nicht jeder Schaden an einem Gebrauchtwagen fällt unter die gesetzliche Haftung, normale Gebrauchsspuren sind vom Käufer hinzunehmen. Im Einzelfall ist gegebenenfalls durch einen Sachverständigen zu prüfen, ob ein Sachmangel oder lediglich Verschleiß vorliegt. Der ADAC hat unter www. adac.de, Rubrik »Info, Test und Rat«, Menüpunkte »Fahrzeugkauf und Verkauf« sowie »Musterkaufverträge und Musterformulare« eine Liste mit Urteilen zu Mängeln bzw. Verschleiß zusammengestellt, die bei der Abgrenzung zwischen Sachmängeln und Verschleißerscheinungen helfen kann.
Rechte des Käufers
Liegt ein Sachmangel vor, kann der Käufer zunächst die kostenlose Reparatur durch den verkaufenden Händler verlangen. Unter Umständen kann man sogar vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Voraussetzung für die Haftung des Verkäufers ist, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Hier tritt zugunsten des Verbrauchers eine gesetzliche Vermutung ein: Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf auf, so wird vermutet, dass er auch schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat.
Proficheck
Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte vor dem Kauf einen Termin für eine Gebrauchtwagenuntersuchung im ADAC Prüfzentrum München vereinbaren. Von Bremsanlage, Antriebsaggregaten, Fahrwerk und Lenkung bis über Karosserie und Beleuchtung untersuchen die Technik-Experten alle relevanten Elemente. Informationen und Termine unter 0 89 / 5 19 51 88 oder E-Mail: pruefzentrum@sby.adac.de Adresse: Ridlerstraße 35, 80339 München-Westend (direkt am Mittleren Ring).
Artikel vom 08.04.2015Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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