Die Unfallverursacherin trägt die ­volle Haftung

Alkoholisierte Fahrerin rammt einen Falschparker

In Nürnberg rammt eine alkoholisierte Fahrerin einen Falschparker. Laut Gericht hätte ein nüchterner Fahrer den Unfall nicht verursacht, deshalb trifft die Betrunkene die volle Schuld. So entschied das Amtsgericht Köln.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte ein Mann sein Auto im absoluten Halteverbot auf einem Fahrradweg geparkt. Kurz vor Mitternacht rammte eine stark alkoholisierte Frau das geparkte Fahrzeug mit ihrem geliehenen Wagen. Der Besitzer des Autos verlangte daraufhin Schadensersatz vom Falschparker. Er war der Meinung, die Fahrerin seines Autos habe aufgrund des Parkverbotes an dieser Stelle kein Hindernis erwartet. Der Falschparker weigerte sich zu zahlen, denn für ihn war der Promillewert der Fahrerin der Grund für den Unfall. Das Amtsgericht entschied, dass den Falschparker in dieser Situation keinerlei Schuld trifft.

Zwar sei Parken im Halteverbot ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, doch hier sei der Alkoholpegel der Fahrerin die Unfallursache. „Die Frau war absolut fahruntauglich und hätte das Fahrzeug gar nicht erst in Betrieb nehmen dürfen“, weiß Rechtsanwalt Frank Böckhaus. Denn ein nüchterner Fahrer hätte die Situation problemlos ohne Unfall meistern können, bekräftigt das Gericht seine Entscheidung. (Az. 272 C 20/14).

red

Artikel vom 21.02.2015
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