Alles bleibt anders

Das bringt uns 2015: Die wichtigsten Änderungen

Etwas mehr Geld bekommen Hartz-IV-Empfänger im Jahr 2015. Und für Eltern wird die Auszahlung des Elterngelds  flexibler gestaltet.	Foto: bs

Etwas mehr Geld bekommen Hartz-IV-Empfänger im Jahr 2015. Und für Eltern wird die Auszahlung des Elterngelds flexibler gestaltet. Foto: bs

München · Alle Jahre wieder treten in der Silvesternacht Neuregelungen in Kraft. Einiges ändert sich auch diesmal zum Jahreswechsel – für Autofahrer, für Arbeitnehmer, für Briefeschreiber, für Eltern, für Leistungsbezieher, für Steuerzahler, für Verbraucher, für Pflegebedürftige - und, ja, auch für Kaffeetrinker.

Worauf wir uns 2015 einstellen müssen:

Höheres Porto

Das Porto für einen Standardbrief (bis 20 g) innerhalb von Deutschland erhöht sich nun zum dritten Mal im Jahrestakt und kostet ab 1. Januar 62 Cent. Ins Ausland sind statt bisher 75 Cent nun 80 Cent fällig. Gesenkt wird dagegen die Gebühr für den innerdeutschen Kompaktbrief (bis 50 g) von 90 auf 85 Cent. Auch der Rundfunkbeitrag soll sinken, allerdings erst zum 1. April: von 17,98 auf 17,50 Euro im Monat.

Mit HH durch M

Wer umzieht, kann ab 1. Januar sein Autokennzeichen behalten – innerhalb von ganz Deutschland. Wer also von Hamburg (HH) nach München (M) zieht, darf sein Hamburger Kennzeichen behalten. Ein auswärtiges Kennzeichen bedeutet nun erst recht nicht mehr automatisch, dass der Fahrer ortsunkundig ist.

Achtung Verbandskasten

Einen Blick in seinen Verbandskasten sollte jeder Autohalter werfen: Die zusätzliche Ausstattung mit zwei Feuchttüchern zur Hautreinigung und einem 14-teiligen Pflaster-Set wird zum 1. Januar verpflichtend. Autofahrer kommen also nicht umhin, einen neuen Verbandskasten zu kaufen oder ihrem vorhandenen ein »Ergänzungspaket« zu spendieren. Einzelne Materialien aus älteren Verbandskästen dürfen auch noch weiterhin mitgeführt werden – vorausgesetzt, das Verfallsdatum ist noch nicht erreicht. Bei fehlenden, abgelaufenen oder regelwidrigen Verbandskästen kann ein Bußgeld von 15 Euro drohen.

Voraussichtlich ab Frühjahr 2015 wird das Schwarzfahren in Bus und Bahn teurer: Das Bußgeld für ticketloses Fahren wird von 40 auf 60 Euro angehoben.

Kranken- und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt der allgemeine Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent. Jede Krankenkasse kann aber einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Erwartet wird, dass dieser im Schnitt bei 0,9 Prozent liegen wird, so dass sich für die Versicherten zunächst nichts ändert. Die Maßnahme soll aber den Wettbewerb unter den Krankenkassen fördern.

In der Pflegeversicherung steigt der Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent und auf 2,6 Prozent für kinderlose Versicherte. Aus den erhöhten Beiträgen sollen die verbesserten Leistungen aus zwei Gesetzen zur Stärkung der Pflege finanziert werden. Mit Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 gibt es verbesserte und flexiblere Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Außerdem werden fast alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um vier Prozent erhöht. Wer berufstätig ist und akut die Pflege eines Angehörigen organisieren oder leisten muss, kann sich ab Jahresbeginn zehn Tage lang vom Arbeitgeber freistellen lassen – ohne dabei auf sein Gehalt verzichten zu müssen.

Elterngeld plus

Schwangerschaftstest positiv? Für Eltern von Babys, die ab dem 1. Juli geboren werden, wird das Elterngeld flexibler: Wenn in Teilzeit gearbeitet wird, kann das Elterngeld nur zur Hälfte, dafür aber doppelt so lang ausgezahlt werden. Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen erhalten schon ab 1. Januar einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro.

Mehr Hartz IV

Bezieher von Arbeitslosengeld II bekommen ab Januar 2015 gut zwei Prozent mehr Geld. Für Alleinstehende bedeutet das eine Erhöhung um acht Euro auf dann 399 Euro (zur Zeit: 391 Euro) pro Monat.

Wer am Existenzminimum lebt, kann sich über eine Anhebung der Pfändungsfreibeträge ab dem 1. Juli 2015 freuen: Etwa 1.070 Euro (bisher: 1.045,08 Euro) sind dann nach der Pfändungstabelle für eine Person als Grundfreibetrag monatlich vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige, die Unterhalt für Kinder bis zum 21. Lebensjahr zahlen müssen, erhöht sich auf 1.080 Euro (bisher: 1.000 Euro).

Weniger Garantiezins

Der gesetzliche Garantiezins (Höchstrechnungszins) für Lebensversicherungen sinkt zum 1. Januar von 1,75 auf 1,25 Prozent. Dies gilt für alle Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sowie Direktversicherungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Für laufende Verträge gilt die Absenkung nicht.

Gut für Mieter

Der Mieter übernimmt die Kosten, wenn eine Wohnung erfolgreich über einen Makler vermittelt wird. Und der Vermieter zahlt nichts, selbst wenn er den Makler beauftragt hat. So läuft es zurzeit in der Regel auf dem Wohnungsmarkt. Mit einem neuen Gesetz (Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung WoVermRG) will die Bundesregierung im neuen Jahr das Bestellerprinzip einführen: Wer den Vermittler bestellt, der bezahlt. Voraussichtlich im Frühjahr soll das Gesetz in Kraft treten.

Mitte des Jahres soll dann die Mietpreisbremse kommen: Dann darf die Miete bei Neuvermietungen nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neu gebaute und modernisierte Wohnungen sind ausgenommen.

Infos für Allergiker

Anfang 2015 wird in den Regalen der Supermärkte zu sehen sein, was in Sachen Kennzeichnung von Lebensmitteln gilt: 14 Stoffe, die am häufigsten allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen in Zukunft bei verpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste hervorgehoben werden.

Abschalten!

Und übrigens: Ab 2015 dürfen nur noch Kaffeemaschinen verkauft werden, die über eine automatische Abschaltfunktion verfügen. Damit sollen bis zum Jahr 2020 europaweit zwei Milliarden Kilowattstunden Strom eingespart werden.

Klima schonen

Wer einen Ofen besitzt, muss ab 1. Januar 2015 in München auf neue rechtliche Regelungen achten. Von der Verschärfung betroffen sind Besitzer von Heizöfen, die von Hand mit festen Brennstoffen wie zum Beispiel Holz oder Kohle beschickt werden.

Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 30. Oktober 1999 errichtet und in Betrieb genommen wurden, dürfen gemäß dieser Verordnung über den 31. Dezember 2018 hinaus nur dann weiter betrieben werden, wenn die Grenzwerte (0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter und 1,25 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter) nicht überschritten werden.

Von Doris Stickelbrocks

Artikel vom 25.12.2014
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