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Neue Brennstoffverordnung: Was ab 1. Januar 2015 zu beachten ist

München · Wer einen Ofen besitzt, muss ab 1. Januar 2015 in München auf neue rechtliche Regelungen achten. Von der Verschärfung betroffen sind Besitzerinnen und Besitzer von Heizöfen, die von Hand mit festen Brennstoffen wie zum Beispiel Holz oder Kohle beschickt werden.

Im Oktober dieses Jahres hatte der Stadtrat beschlossen, die Münchner Brennstoffverordnung zu verschärfen. Alte Kaminöfen im Stadtgebiet müssen bis 31. Dezember 2018 nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie die Vorgaben der Brennstoffverordnung nicht erfüllen. Diese Öfen sind somit im Stadtgebiet sechs Jahre früher stillzulegen als im übrigen Bundesgebiet.

Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 30. Oktober 1999 errichtet und in Betrieb genommen wurden, dürfen gemäß dieser Verordnung über den 31. Dezember 2018 hinaus nur dann weiterbetrieben werden, wenn die Grenzwerte (0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter und 1,25 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter) nicht überschritten werden. Besitzerinnen und Besitzer dieser Öfen müssen diese nachrüsten, stilllegen oder bis zum 31. Dezember 2018 den Nachweis erbringen, dass die Öfen die Grenzwerte einhalten. Nach dem 31. Oktober 1999 gemäß der Brennstoffverordnung genehmigte/angezeigte Öfen unterliegen dieser Nachrüstverpflichtung nicht. Offene Kamine sowie Kachelöfen sind von der Neuregelung ebenfalls nicht betroffen. In München müssen geschätzte 38.000 Öfen ausgetauscht oder umgerüstet werden.

Neben der Münchner Brennstoffverordnung, müssen aber auch die gesetzlichen Vorgaben der der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Bundesimmissionsschutzverordnung) eingehalten werden.

Holz- und Kohleöfen mit Baujahr bis einschließlich 31. Dezember. 1974 bzw. wenn das Datum nicht mehr feststellbar ist, müssen den Vorgaben der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen. Die Grenzwerte liegen bei 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und 4 Gramm pro Kubikmeter für Kohlenmonoxid. Ansonsten müssen sie zum 31. Dezember 2014 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Wer schon 2015 einen alten durch einen neuen Ofen ersetzt, kann von einem städtischen Förderprogramm profitieren und sich bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 300 Euro, sparen. Es werden Fördermittel von insgesamt 500.000 Euro bereitgestellt. Das Förderprogramm ist auf das Jahr 2015 begrenzt.

Sobald die zur Verfügung stehenden 500.000 Euro aufgebraucht sind, ist das Förderprogramm beendet. Alle Formulare zum Förderprogramm und die Förderrichtlinie können ab sofort über die Internetseite des Referats für Gesundheit und Umwelt (im Internet unter www.muenchen.de/rgu abgerufen oder direkt im Foyer des RGU, Bayerstraße 28a, abgeholt werden.

Das Förderprogramm gilt jedoch ausschließlich für Öfen, die gemäß der Münchner Brennstoffverordnung bis 31. Dezember 2018 ausgetauscht werden müssen. Mit der verschärften Brennstoffverordnung, einer Maßnahme des Münchner Luftreinhalteplans, kann der Feinstaubgehalt für Einzelöfen deutlich gesenkt werden. Berechnungen des Landesamts für Umwelt (LfU) zufolge entstehen 20 Prozent der Feinstaubbelastung im Winter durch Verbrennungsprozesse mit Öfen.

Artikel vom 27.12.2014
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