Entfällt der Haushaltsfreibetrag 2002?

Steuerklasse II

München · Durch das zweite Familienförderungsgesetz haben sich Änderungen beim Haushaltsfreibetrag und damit auch bei Steuerklasse II ergeben.

Wie der NVL Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine mitteilt, verringert sich der Haushaltsfreibetrag ab dem kommenden Jahr und entfällt ab 2005 vollständig. Die Übergangsregelung mit den verminderten Beträgen gilt allerdings nur für Mütter und Väter, die bereits in diesem Jahr die Voraussetzung für den Haushaltsfreibetrag erfüllen.

Für Neufälle entfällt der Haushaltsfreibetrag und die Steuerklasse II bereits übergangslos ab dem kommenden Jahr. Das betrifft beispielsweise folgende Personen: Alleinstehende, die im nächsten Jahr erstmals Mutter oder Vater werden. Alleinstehende, deren Kind erst im Laufe dieses Jahres vom anderen Elternteil zugezogen ist. Mütter oder Väter, die sich in diesem Jahr vom Ehepartner getrennt haben und Mütter oder Väter, die im vergangenen Jahr verwitwet sind. Nicht eindeutig ist die Neuregelung für nichtverheiratete Paare. Bei einem gemeinsamen Kind erfüllen beide Eltern die Voraussetzungen für den Haushaltsfreibetrag. Vorrangig wird dieser der Mutter erteilt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Haushaltsfreibetrag auf den Vater zu übertragen.

Der NVL rät daher allen Betroffenen, vor einer Übertragung des Haushaltsfreibetrages ab 2002 die Folgen genau zu prüfen, da nach derzeitiger Auffassung der Finanzverwaltung unter Umständen kein Elternteil mehr Anspruch auf den Haushaltsfreibetrag haben könnte. Außerdem soll die Mutter damit endgültig den Haushaltsfreibetrag auch für die nächsten Jahre verlieren.

Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen können sich bei Fragen an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Adressen von Lohnsteuerhilfevereinen sind im Telefonbuch oder in den gelben Seiten unter dem Suchwort »Lohnsteuerhilfe« zu finden. Sie können aber auch unter der Telefonnummer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. 0 30/ 40 63 24 49 oder im Internet-Suchservice unter http://www.nvl.de erfragt werden.

Artikel vom 05.12.2001
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