Wichtige Infos

Ebersberg · Erfolgreicher Unternehmertag

Ebersberg · Jedes Jahr werden in Deutschland viele Menschen bei ihrer Arbeit verletzt oder ihre Gesundheit am Arbeitsplatz geschädigt.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz § 5 »Beurteilung der Arbeitsbedingungen« und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften müssen daher alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiter, die Gefährdung am Arbeitsplatz ermitteln, entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen einrichten und sie regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüfen.

Neben den Gefahren durch ungeschützte Maschinen, elektrische Gefährdungen, Arbeit mit Gefahrenstoffen, Stürzen, Lärm, etc. bestehen auch Gefahren durch psychische Belastungen. Seit 2013 wurden daher die psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung aufgenommen und damit die Tatsache, dass die Überprüfung stattfinden muss. Allerdings fehlen die Hinweise auf das Wie. Die Frage des Abends, »Kennen Sie die psychischen Belastungen Ihrer Arbeitnehmer?«, stellte Sina Weck, Diplompsychologin und Referentin im Bereich Psychische Belastungen und Gesundheit vom Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) in Dresden den gut 70 anwesenden Führungskräften.

Nach Aussage von Frau Weck lassen sich psychische Belastungen in vier Bereiche einteilen: Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Soziale Beziehungen, Arbeitsmittel und –umgebung. Dazu zählen Arbeitsmenge, Schwierigkeitsgrad, Arbeitsablauf, Zeitdruck, soziale Kontakte, Führungsverhalten, Ergonomie, etc. Die Gefährdungsbeurteilung folgt einem klassischen Demingkreis. Nach einer ausführlichen Analyse und Vorbereitung im Unternehmen, werden die notwendgien Informationen bei den Mitarbeitern erhoben, um den jeweiligen Handlungsbedarf zu ermitteln.

Sofern Handlungsbedarf besteht, werden die entsprechenden Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt und nach vereinbarter Zeit die Wirksamkeit überprüft.

Artikel vom 05.11.2014
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