Brennstoffbeihilfe

Haar · Landratsamt übernimmt Kosten

Haar · Personen mit niedrigem Einkommen oder Leistungsbezieher können beim Landratsamt München die Übernahme ihrer Kosten für Heizöl, Kohle oder Holz beantragen. Voraussetzung ist, dass die Heizungsbrennstoffe auf eigene Rechnung besorgt werden müssen.

Haushalte, die mit der Miete einen monatlichen Abschlag auf die Heizkosten zahlen, gehören nicht zu den Berechtigten.

Leistungsempfänger werden gebeten, ihren Bedarf für die kommende Heizperiode 2014 / 2015 zu ermitteln und Mengen sowie Kosten in einem formlosen Antrag anzugeben oder die Brennstoffrechnung des Vorjahres beizulegen. Geringverdiener, die keine staatlichen Leistungen erhalten, muss einen Erstantrag beim Landratsamt München stellen. »Das das Landratsamt nicht mehr nach Pauschalen vergütet, sondern nach Bedarf und einer entsprechenden Angemessenheitsprüfung, ist es ratsam, vorher über das Landratsamt zu klären, wie hoch die Beihilfe ausfällt«, rät Traudl Holzer vom Sozialamt vom Haarer Rathaus.

Beratung und Hilfe beim Ausfüllen der Anträge bieten die Mitarbeiter des Sozialamtes der Gemeinde Haar an: Eingang Bauteil B, 1. Stock, Zimmer B 144 bis B 147 zu den üblichen Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 12.30 Uhr, Freitag bis 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 15 bis 18 Uhr.

Artikel vom 23.10.2014
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