30 Jahre Familienpflegewerk des Katholischen Frauenbundes in Garching

»…wenn die Mutter ausfällt«

Garching · Am 1. Oktober 1971 stellte der Frauenbund Garching seine erste Familienpflegerin ein. Nötig wurde dies, weil die drei Ordensschwestern, die sonst in Familien aushalfen, wenn die Mutter krank war, Garching verließen.

Der Frauenbund Garching übernahm diese Aufgaben und wurde Träger der Familienpflegestation. Die Station gehört zu den 34 Familienpflegestationen des Katholischen Deutschen Frauenbundes in Bayern. Mit derzeit 106 fest angestellten Familienpflegerinnen und Helferinnen ist sie der größte Anbieter dieses Dienstes in Bayern.

Was ist Familienpflege? Familienpflege greift ein, wenn die Mutter durch Krankheit oder Kur ausfällt. Außerdem kann Familienpflege nötig werden, wenn die Mutter entlastet und unterstützt werden muss, um dadurch einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden, das ist z. B. bei einer Risikoschwangerschaft, einer Überforderung oder einer psychischen Erkrankung.

In die Familie wird eine Familienpflegerin, die eine zweijährige Ausbildung mit staatlicher Anerkennung absolviert hat, eingesetzt. Ihre Tätigkeit umfasst erzieherisch-pädagogische, hauswirtschaftliche und pflegerische Aufgaben. Der Schwerpunkt liegt bei der Versorgung der Menschen und im besonderen bei den Kindern. Daher ist es wichtig, dass eine Familienpflegerin sehr flexibel und einfühlsam ist und sich ständig auf wechselnde Situationen einstellen kann. Eine Familienpflegerin kann einen Tag oder über einen längeren Zeitraum die gleiche Familie betreuen.

Sind mehrere Einsätze am Ort, bekommt die Station dank intensiver Zusammenarbeit mit anderen Stationen häufig dort eine Aushilfe. Wenn nötig, wird so lange gesucht, bis geholfen werden kann. Und oft ist es nötig, schnell und unbürokratisch zu helfen. Kostenträger der Familienpflege sind die Krankenkassen, die BfA, die LVA, das Jugendamt und in ganz wenigen Fällen die Familien selbst. Trotz dieser Einnahmen ist die Familienpflege auf Zuschüsse angewiesen, um den Betrieb aufrecht zu halten, da die Sätze der Krankenkassen nicht kostendeckend sind. Für diese Zuschüsse gebührt der Stadt Garching ein dickes Lob.

Wann bekommt eine Familie eine Familienpflegerin? Wichtigste Vorraussetzung ist, dass die Mutter der Familie ein ärztliches Attest für die Notwendigkeit einer Familienpflegerin (auf den Kassenanträgen steht Haushaltshilfe) verschrieben bekommt. Die Familie nimmt dann Kontakt zur Einsatzleiterin des Familienpflegewerkes auf. Diese prüft alle Gegebenheiten und vermittelt eine Familienpflegerin. Zu erreichen ist die Garchinger Einsatzleiterin, Frau Marianne Ehrecke, unter der Telefonnummer 0 89/32 64 99 10 oder per Fax: 0 89/ 32 64 99 11.

Artikel vom 31.10.2001
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