Ausgewählte Abschnitte: Hier können sich Isarbesucher erfrischen

München · Badeverbot für die Isar beachten

München · Anlässlich des Europäischen Flussbadetags weist das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) darauf hin, dass an der Isar das Baden am Kabelsteg sowie im Bereich der Corneliusbrücke ausdrücklich verboten ist. Da das Baden generell in unmittelbarer Nähe von Stau- und Triebwerksanlagen, Überfällen, Schleusen, Strudelbildungen, Kanaleinmündungen und sonstigen Gefahrenstellen verboten ist, darf auch an der Wittelsbacherbrücke und an der Wehranlage am Flauchersteg nicht gebadet werden.

Die Isar ist ein Wildfluss. Sie kann eine schnelle Fließgeschwindigkeit entwickeln. Das Tückische: Die Wassergeschwindigkeit ist oberflächlich nicht immer sichtbar. Das RGU appelliert an die Einsicht der Bevölkerung, das bestehende Badeverbot zu beachten. In Bereichen ohne Badeverbot erfolgt das Baden auf eigene Gefahr. Geregelt ist das Baden und Bootfahren im Münchner Stadtgebiet in der sogenannten Bade- und Bootverordnung. Das RGU ist derzeit damit befasst, das Regelwerk zu novellieren. Eine Lockerung des Badeverbots in ausgewählten Abschnitten ohne Gefahrenpotential ist ein wesentliches Bestreben der Behörde. Eine Aussage, wie das Baden und Bootfahren an der Isar künftig geregelt werden wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

Im Süden können Badende sich im Bereich ab dem Flauchersteg, über die Thalkirchner Brücke bis kurz vor dem Marienklausensteg auf beiden Isarseiten erfrischen sowie nach dem Marienklausensteg bis zum Ende des Stadtgebiets. Die Innenstadt ist in zwei Badebereiche aufgeteilt: Der erste Abschnitt beginnt an der Ostseite der Reichenbachbrücke und endet etwa in der Mitte zwischen Reichenbach- und Wittelsbacherbrücke. Der zweite Bereich in der Innenstadt, in dem das Baden in der Isar erlaubt ist, beginnt an der Ostseite kurz nach der Wittelsbacherbrücke. Ab der Braunauer Eisenbahnbrücke bis zur Wehranlage am Flauchersteg kann man auf beiden Isarseiten baden. Das Baden in der Isar ist im Norden 200 Meter nach der Max-Joseph-Brücke bis 200 Meter vor dem Oberföhringer Wehr auf der Ostseite erlaubt.

Artikel vom 17.07.2014
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