G8 oder G9?

Volksbegehren noch bis 16. Juli

München · Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen sich im Eintragungszeitraum mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten (Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs 1 GG, Mindestalter 18 Jahre, Hauptwohnsitz in Bayern) eintragen. Schon mit Ihrer Unterschrift können.

Noch bis Mittwoch, 16. Juli, können sich die Bürger im Rathaus Ihrer Heimatgemeinde für das Volksbegehren eintragen. Man benötigt dazu einen Personalausweis oder Reisepass. Sollte jemand in diesem Zeitraum nicht persönlich ins Rathaus gehen können, gibt es die Möglichkeit, einen Eintragungsschein zu beantragen.

Artikel vom 05.07.2014
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