Gscheid radeln!

Harlaching / Giesing · Guter Rat für alle Radler von der Polizeiinspektion 23

Polizeihauptkommissar Dieter Heumann hat derzeit ein besonders offenes Ohr für Radler. 	Foto: hw

Polizeihauptkommissar Dieter Heumann hat derzeit ein besonders offenes Ohr für Radler. Foto: hw

Harlaching / Giesing · Der Polizeidirektor der Polizeiinspektion 23, Michael Dibrowski, wird ernst angesichts der alarmierenden Zahlen. 2013 haben sich in seinem Dienstgebiet 129 Unfälle mit Radfahrern ereignet, wobei es 124 Verletzte zu beklagen gab. »21 davon waren sogar schwer verletzt«, so der Leiter der PI 23. »Dabei hatten wir letztes Jahr sehr lange schlechtes Wetter, so dass weniger Leute mit dem Fahrrad unterwegs waren. Dieses Jahr werden die Zahlen sicher steigen«, erklärt Polizeihauptkommissar Jan Moese. Erst gestern habe sich ein schwerer Radlunfall ereignet, bei dem ein unaufmerksamer Autofahrer seine Tür geöffnet und damit einen Radfahrer so schwer zu Fall gebracht habe, dass er stationär ins Krankenhaus musste, berichtet Jan Moese weiter.

So schließt sich die PI 23 nur zu gern der münchenweit ausgeschriebenen Aktion »Gscheid radeln« an, die die Radfahrer über Gefahrenmomente aufklären möchte. »Uns geht es auf gar keinen Fall um Abzocke, sondern um Aufklärung«, betont Hauptkommissar Dieter Heumann. »Unsere Aufklärung dient der eigenen Sicherheit der Fahrradfahrer«, berichtet auch der Leiter der PI, Dibrowski, nachdringlich. Aus diesem Grund werden die Einsatzkräfte der PI 23 in den nächsten Wochen ihr Augenmerk verstärkt auf verkehrstechnisch von Radfahrern stark frequentierte Punkte wie unter anderem die Chiemgaustraße, die Tegernseer Landstraße, den Candidplatz, den Candidberg und den Tierparkberg legen. »Wir wollen eine ganzheitliche Überprüfung machen, das kann auch etwas länger dauern«, informiert Dibrowski. Das heißt, dass das Fahrrad auch auf seine Verkehrstüchtigkeit hin überprüft wird und auch, ob der Fahrer des Rades auch der rechtmäßige Besitzer ist. »Wir werden im Bedarfsfall schauen, ob die jeweilige Rahmennummer als gestohlen gemeldet ist«, erläutert Heumann. Allen Radlern empfiehlt das Team der PI 23 einen so genannten Fahrradpaß anzulegen. In diesem wird der Halter des Rades vermerkt, ebenso wie die Rahmennummer.

Außerdem raten die Polizisten dazu, sein Rad mit einer sogenannten Codiernummer versehen zu lassen. Das übernimmt gegen eine kleine Gebühr der ADFC. Eine Graviermaschine oder ein spezieller Aufkleber verewigt auf dem Rahmen des Fahrrads einen verschlüsselten personenbezogenen Code, der aus einer individuellen Ziffern- und Buchstabenkombination besteht. Sie setzt sich zusammen aus dem Autokennzeichen und Gemeindecode des Ortes, in dem der Eigentümer wohnt, einer fünfstelligen Zahl für die Straße, drei Ziffern für die Hausnummer, sowie den Eigentümer-Initialen, möglichst ergänzt durch eine zweistellige Jahreszahl der Codierung. »Damit wird der Verkauf eines gestohlenen Rades erheblich erschwert«, so Dibrowski. Denn nicht nur die Unfallzahlen, sondern auch die Diebstähle von Rädern steigen an. »Unsere Empfehlung lautet, das Rad immer mit einem wirklich guten Schloss nicht nur in sich, sondern auch an einen Gegenstand wie einem Fahrradständer oder Laternenpfahl zu ketten, damit den Dieben ihre Arbeit erschwert wird. Die wollen sich nicht lange aufhalten und nehmen im Zweifelsfall lieber ein anderes Rad mit«, berichtet Heumann.

Ein wichtiger Bestandteil der Aufklärungsarbeit der Polizei in den kommenden Wochen ist auch die Belehrung der Radfahrer im Falle von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, denn der Bußgeldkatalog, nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer wurde enorm verschärft. So kostet das Fahren eines Fahrrads ohne geeignetes Licht 20 Euro, hat man andere Personen deshalb gefährdet sogar 25 Euro, mit dem Handy auf dem Rad erwischt zu werden kostet ebenfalls 25 Euro. Bei Rot über die Ampel zu fahren kostet nicht nur zwischen 60 (unter einer Sekunde) und 120 Euro, sondern kann auch zu Punkten in Flensburg führen. Ein wichtiger Aufklärungspunkt ist auch das Thema Alkohol. Zwar darf man bis zu 1,59 Promille ein Fahrrad führen, solange man keine Ausfallerscheinungen wie beispielsweise Schlangenlinien fahren zeigt, doch wird im Falle eines Unfalls bereits ab 0,3 Promille eine strafrechtliche Prüfung vom Gesetzgeber verlangt, die beispielsweise auch zu verminderten Ansprüchen bei der Versicherung führen kann. Ab 1,6 Promille muss der Radfahrer damit rechnen, den Führerschein zu verlieren. »Wir wollen niemanden den Spaß eines Biergartenbesuchs verderben, im Zweifelsfalle ist es aber besser, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen«, rät Dibrowski abschließend.

SWW-Figurenkabarett
  • Giesing / Harlaching · Am Donnerstag, 26. Juni, um 19.30 Uhr gastiert Josef Pretterer bei den Südbayerischen Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte am Roßtalerweg 2. Das magisch-groteske Figurenkabarett mit seinen lebensgroßen Puppen genießt einen exzellenten Ruf, denn während der Vorstellung schlüpft der Künstler laufend in die unterschiedlichsten Rollen. Der Eintritt beträgt 10 Euro. Platzreservierungen sind auch online unter www.sww-muenchen.de möglich oder nimmt der Anrufbeantworter gerne unter der Telefonnummer 69 34 62 12 entgegen.

Artikel vom 17.06.2014
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