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Volksbegehren
München · Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8
München · Vom 3. bis 16. Juli findet das Volksbegehren »Mehr Zeit zum Lernen – Mehr Zeit zum Leben! Neunjähriges Gymnasium (G 9) als Alternative anbieten« (Kurzbezeichnung: »Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern«) statt.
Das Volksbegehren ist dann erfolgreich, wenn mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten in Bayern es mit ihrer Unterschrift unterstützen. Unterstützungsunterschriften müssen in einem amtlichen Eintragungsraum geleistet werden. Die Landeshauptstadt München bietet hierfür folgende Eintragungsräume an: Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, Rathaus, Marienplatz 8, Bezirksinspektion Mitte, Tal 31, Bezirksinspektion Nord, Leopoldstraße 202a, Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33, Bezirksinspektion Süd, Implerstraße 9, Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486. In den Münchner Eintragungsstellen kann sich nur eintragen, wer in einem Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt München eingetragen ist oder einen Eintragungsschein besitzt.
Eintragung per Brief bei Volksbegehren nicht möglich
Eine Abstimmung per Brief ist bei Volksbegehren nicht möglich. Wer wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung während der gesamten Eintragungszeit nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage ist, einen Eintragungsraum aufzusuchen, kann die Eintragung dadurch bewirken, dass er schriftlich einen Eintragungsschein beantragt und auf diesem an Eides statt versichert, dass er seine Unterstützung des Volksbegehrens erklärt und eine von ihm beauftragte Hilfsperson die Eintragung im Eintragungsraum für ihn vornimmt.
Anträge können im Wahlamt oder unter wahlamt.kvr@muenchen.de angefordert werden.
Artikel vom 07.06.2014Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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