Zweckverband München – Südost: Abwasser

Ottobrunn · Ab Juli höhere Gebühren

Ottobrunn · 22 Jahre lang konnte der Zweckverband München-Südost die Abwassergebühren konstant halten. Zum 1. Juli dieses Jahres hebt er diese nun jedoch an, und zwar deutlich von 1,77 auf 2,27 Euro pro Kubikmeter Abwasser.

Bei einem angenommenen durchschnittlichen Wasserverbrauch von 122 Liter pro Tag und Person errechnet sich so laut Zweckverband eine monatliche Gebührensteigerung von 1,85 Euro pro Person. Der Gebührensprung liegt in erster Linie in der Umstellung der Gebührenkalkulation begründet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Gebühren, die seitens des Zweckverbands an die Landeshauptstadt München für die Reinigung des Abwassers in den Klärwerken zu entrichten sind. Diese Gebühren – sie werden auch als Einleitgeld bezeichnet – legte der Zweckverband bislang nicht vollständig auf den Gebührenzahler um. Dies hatten der Bayerische Kommunale Prüfungsverband und die Rechtsaufsicht jedoch seit sieben Jahren gefordert. »Wir sind jetzt an einem Punkt, wo dieser Forderung Rechnung getragen werden muss«, heißt es dazu seitens des Zweckverbands. Die Finanzierung des Einleitentgeltes der Stadt München über die Abwassergebühr erhöhe diese um ca. 0,45 Euro/m³.

Zur Erläuterung heißt es weiter: »Zielsetzung des Zweckverbandes bei der Erstkanalisation des Verbandsgebietes war stets die Gewährleistung von vergleichbaren Anschluss- und Benutzungsbedingungen für alle Erstanschließer. Mit dem Anschluss des Ortsteils Kleinkarolinenfeld der Gemeinde Aying im Jahr 2015 ist die Erstkanalisation vollständig abgeschlossen. Damit einhergehend verringern sich bereits seit dem letzten Jahr die Einnahmen aus den Herstellungsbeiträgen erheblich«. Die Erhöhung der Abwassergebühr sei daher nunmehr »unumgänglich«.

Auch die Einleitgebühr selbst erhöht sich. Das hat unter anderem mit einer erhöhten Einleitmenge zu tun. Jahrelang hat die Landeshauptstadt aufgrund von Messungenauigkeiten dem Zweckverband zu niedrige Einleitentgelte in Rechnung gestellt. Davon haben die Kunden des Zweckverbands in der Vergangenheit stark profitiert. Sie müssen auch keine Nachzahlung der zu gering entrichteten Gebühren mehr befürchten.

»Unser Vorgehen wird wieder zu einer längerfristigen Gebührenstabilität führen«, verspricht der Zweckverband und bittet seine Kunden, der Geschäftsstelle den Zählerstand ihres Wasserzählers zum Stichtag 30. Juni 2014 mitzuteilen. Dies sei für eine genaue Gebührenabrechnung notwendig. Sollten keine Angaben zum Zählerstand beim Zweckverband eingehen, werde der Verbrauch anhand des durchschnittlichen monatlichen bisherigen Verbrauchs gewichtet. MO

Artikel vom 07.05.2014
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