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Briefwahl bei der Stichwahl
Briefwahl-Unterlagen können bis 26. März beantragt werden
Zwischen Josef Schmid und Dieter Reiter dürfen die Münchner nochmal abstimmen. Foto: LH München
München · Bei der Wahl des Oberbürgermeisters am Sonntag, 16. März, hat nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis keine Bewerberin beziehungsweise kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.
- München · Die Qual der Wahl
Artikel vom 15.03.2014: Wer wird Münchens neuer Oberbürgermeister? - Ergebnisse der Kommunalwahl
München und Umland (16. März 2014)
Am Sonntag, 30. März, wird deshalb eine Stichwahl durchgeführt – unter den
beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen: Dieter Reiter (SPD) und
Josef Schmid (CSU).
Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen hat
ab Dienstag, 18. März, begonnen. Wer für die Wahl am 16. März gleichzeitig
die Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl beantragt hat, erhält
diese bis Ende dieser Woche. Eine erneute Beantragung ist nicht notwendig.
Bisher liegen bereits 176.168 Anträge vor.
Briefwahlunterlagen
können zudem bis zum 26. März, 11.30 Uhr, im Internet unter www.briefwahl-muenchen.de
online beantragt werden.
Nach Beantragung der Briefwahlunterlagen ist eine Teilnahme an der Abstimmung
im Wahllokal mit der Wahlbenachrichtigung oder unter Vorlage eines Ausweises
nicht mehr möglich, es sei denn, man verwendet den mit den Briefwahlunterlagen
versendeten Wahlschein.
Alle Briefwahlanträge werden vom Wahlamt
am auf den Antragseingang folgenden Arbeitstag (Standardfälle mit Versand
an die Wohnanschrift) beziehungsweise am auf den Antragseingang übernächsten
Arbeitstag (Sonderfälle wie beispielsweise der Versand an abweichende Adressen)
zum Versand aufgegeben. Die postalische Zustellung kann allerdings bis zu
vier Arbeitstage dauern.
Das Wahlamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die mittels Brief abstimmen möchten, den hierfür erforderlichen Antrag so rechtzeitig zu stellen, dass eine Zustellung vor der persönlichen Abwesenheit erfolgen kann.
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