Grenzenlose Ruhe?

Keine Erweiterung des Bestattungsbezirks des Riemer Friedhofs

Die Grabflächen auf dem Riemer Friedhof liegen teilweise nur leicht erhoben in der Wiesenlandschaft. Auch Steineinfassungen sind möglich.	Foto: Robert Dreher

Die Grabflächen auf dem Riemer Friedhof liegen teilweise nur leicht erhoben in der Wiesenlandschaft. Auch Steineinfassungen sind möglich. Foto: Robert Dreher

Trudering-Messestadt Riem-Riem · Wiederholt hat sich der Bezirksausschuss (BA) 15 Trudering-Riem mit dem neuen und alten Riemer Friedhof beschäftigt. Der alte Teil liegt östlich der Straße Am Mitterfeld.

Der neue Teil mit der Aussegnungshalle befindet sich westlich des Mitterfelds. In zwei unterschiedlichen Anträgen wollte der BA zum einen die Grabgestaltung im alten Teil liberalisieren und zum anderen die starren Grenzen des Bestattungsbezirks erweitern. Für die Grabgestaltung gibt es Lockerungen, bezüglich der Sprengelgrenzen leider nicht.

Manche Angehörige, deren Verstorbene im alten Teil ihre letzte Ruhestätte haben, wünschen sich schon länger eine Erlaubnis, ihre Gräber einzufassen. Dann sei das Grab besser zu pflegen und insbesondere freizuschneiden. Sie fragten sich bisher, so die BA-Vorsitzende Dr. Stephanie Hentschel (FW) weiter, »warum die Gräber in bestimmten Arealen komplett eingefasst sind und anderswo genau dies nicht sein dürfe.

Dazu erklären die Städtischen Friedhöfe in ihrem Antwortschreiben: Man bemühe sich gemäß des auf Münchner Friedhöfen geltenden Grundsatzes »Alles ist möglich, aber nicht überall« einen Ausgleich beim Thema Grabeinfassungen aus Stein zu finden. Dieses Gestaltungselement stehe häufig im Spannungsfeld der individuellen Wünsche der Grabbesitzer. Insgesamt zeichneten sich Friedhöfe wie hier der alte Teil durch ihr grünes Erscheinungsbild mit alten Baumbeständen, begrünten Grabsektionen und bepflanzten Gräbern ohne Steineinfassungen aus. Das sei auch ökologisch wertvoll. Andererseits werde mit den Vorgaben zu Grabmal und Einfassung versucht, das traditionelle und kulturhistorische Erscheinungsbild zu wahren. Deshalb sind im ältesten Teil des Riemer Friedhofs, der 1913 errichtet und 1937 nach München eingemeindet wurde, Grabumrandungen aus Stein auf den Grabfeldern 1 bis 10 ausdrücklich erlaubt. Trotzdem lässt sich das nicht einfach auf den gesamten alten Friedhofsteil übertragen.

Um den unterschiedlichen Vorstellungen entgegenzukommen, wollen die Städtischen Friedhöfe München ein größeres Projekt anstoßen, um die Grab- und Grabmalgestaltung zu liberalisieren. Man möchte damit den Trauernden mehr Raum geben. Zum konkreten Thema gibt die Verwaltung allerdings ganz praktische Hinweise: »Von den zwangsläufigen Senkungen des Erdreichs innerhalb des Grabes ist fast immer auch die Umrandung aus Stein betroffen.« Diese sinke ab und breche an Verbindungsstellen. Schnell entständen Stolperfallen. Kosten für Reparaturen müsse dann der Grabbesitzer zahlen. Ebenso seien Steineinfassungen auch bei jeder Sargbestattung ein nicht unerheblicher Kostenfaktor, da sie jeweils entfernt werden müssen.

Größerer Bestattungsbezirk nicht möglich

Die Sachlage: Um einen Verstorbenen auf dem Riemer Friedhof zu beerdigen, muss dieser oder seine Angehörigen in einem definierten Gebiet in Trudering, Riem oder Messestadt gelebt haben, beziehungsweise den Erstwohnsitz haben. Die zugehörigen Straßen kann man online unter, Stadtteilfriedhof, Bestattungsbezirk Riem, einsehen: Dadurch entstehen Härtefälle an den Grenzen, die nur in ganz besonderen Einzelfällen, wie bei Gebrechlichkeit und gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt werden können. Der BA hat die Landeshauptstadt München gebeten, den Bestattungsbezirk des Riemer Friedhofes so auszuweiten, dass der komplette Kirchensprengel von Peter und Paul und der beiden evangelischen Gemeinden abgedeckt ist. Es ging dem BA de facto bei der beantragten Erweiterung um das Quartier zwischen Schatzbogen, Kreiller-, St.-Veit- und Truderinger Straße im Stadtbezirk 14. Dazu antwortet die zuständige Pressesprecherin Katrin Zettler: »Der Wunsch des BA ist insoweit für uns ein schönes Signal, da er zeigt, dass der Friedhof Riem bei der Bevölkerung als besonderer Ort wahrgenommen wird. Gleichwohl ist eine Ausweitung des Bestattungsbezirks mit Hinblick auf die zukünftige Friedhofplanung nicht möglich.«

Der Friedhof Riem ist mit dem Bau neuer Wohngebiete während der Internationalen Gartenschau erweitert worden. Im Jahr 2001 wurde auf der gegenüberliegenden Straßenseite der moderne Erweiterungsteil eröffnet. Hier befinden sich die neue Trauerhalle und die gesamte Friedhofs-Infrastruktur. Er umfasst aktuell rund 6.000 Grabstätten. Die Planung des neuen Teils hat sich an den Wohngebieten im ehemaligen Flughafenbereich orientiert. Hier in der Messestadt wird noch weitergebaut. »Der Riemer Friedhof hat mittlerweile den größten Einzugsbereich der Münchner Stadtteilfriedhöfe, bei denen der Erwerb des Grabnutzungsrechts an den Wohnort gebunden ist. So umfasst der Stadtbezirk 13 etwa 81.000 Bewohner, im Stadtbezirk 15 sind es etwa 66.000. Eine weitere Ausweitung ist deshalb nicht vorgesehen«, erklärt Zettler weiter. Die künftige Friedhofsplanung sei mit diesen Zahlen zum derzeitigen Zeitpunkt vereinbar. Den im Stadtbezirk 14 lebenden Münchnern steht der Ostfriedhof oder auch der Neue Südfriedhof zur Verfügung.

Die Städtischen Friedhöfe München bedauern, dass mit der geltenden Zuordnung zum Bestattungssprengel in Riem Fälle auftreten, in denen von zwei, nur durch eine Straße oder Straßenkreuzung getrennten Nachbarn, der eine Nachbar eine Grabstätte auf dem kleinen Riemer Stadtteilfriedhof erhält und der andere Nachbar nicht. Derartige Situationen können aber auch nicht durch die Einbeziehung weiterer, ebenfalls wieder räumlich begrenzter Zulassungsbereiche vermieden werden. Grenzfälle gehören zur Tagesordnung. Dies betrifft nicht nur Riem sondern auch andere Bestattungssprengel in München, heißt es abschließend. bus

Artikel vom 11.02.2014
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