Thema der Woche

Das finanzielle Risiko beim Leasing

München · Leasing scheint eine reizvolle Alternative zum Autokauf zu sein. Die große Anfangsinvestition entfällt, die monatlichen Raten sind überschaubar, und am Ende ist man ohne großen Aufwand den Wagen wieder los.

Wer aber die monatlichen Zahlungen aus irgendeinem Grund nicht mehr aufbringen kann, hat ein riesiges Problem: Man kommt nicht aus dem Vertrag. Die meisten Leasingverträge laufen drei Jahre. Eine Kündigung vor Ablauf dieser Frist ist nur in Ausnahmefällen möglich: bei einem Totalschaden, bei Diebstahl oder der Leasingnehmer verstirbt. In allen anderen Fällen bleibt der Kunde in der Pflicht, so der ADAC. Verliert der Leasingnehmer beispielsweise seine Arbeit und damit das Einkommen um die Rate zu stemmen, kann er nicht auf die Nachsicht der Leasingbank hoffen. Gerät der Kunde allerdings in Verzug, kann die Bank kündigen. Dann wird es richtig teuer.

Denn beim Kilometerleasing müssen die ausstehenden Raten getilgt werden, beim Restwertleasing kommt noch der garantierte Restwert hinzu, der bei Vertragsbeginn festgesetzt wurde. Autofahrer ohne Rücklagen stehen dann vor einem finanziellen Fiasko. Zwar gibt es auch Leasingbörsen im Internet, die Verträge an Dritte vermitteln. Die Idee: Wenn der Leasingnehmer den Vertrag nicht mehr erfüllen kann, übergibt er das Fahrzeug an jemand anderen. Doch auch in dem Fall muss die Bank zustimmen.

Vor Vertragsunterzeichnung sollte man sich deshalb genau mit den verschiedenen Leasingmodellen und den Spielregeln vertraut machen, rät der ADAC. Einen Überblick mit vielen hilfreichen Informationen gibt der Club im Internet unter www.adac.de, Rubrik “Info, Test & Rat“, Menüpunkte „Fahrzeugkauf & Verkauf“, „Finanzierung & Leasing“.

Artikel vom 22.01.2014
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