Nicht zu vorschnell

Perlach/Waldperlach · Sorge um Fledermausquartier-Elfenstraße durch Baumfällung

Heinz Sedlmeier vom Landesbund für Vogelschutz und Baumschutzbeauftragte, Andrea del Bondio. 	Fs: privat

Heinz Sedlmeier vom Landesbund für Vogelschutz und Baumschutzbeauftragte, Andrea del Bondio. Fs: privat

Perlach/Waldperlach · Das genehmigte Bauvorhaben in der Elfenstraße 14 erfreut den Bezirksausschuss (BA) 16 Ramersdorf-Perlach nicht besonders. Das geplante Neun-Familien-Haus sei zu groß dimensioniert und passe nicht in die umgebende Bebauung.

Zudem geht der BA davon aus, dass in einigen der zwölf zur Fällung beantragten Bäume gerade Fledermäuse überwintern.
Die Untere Naturschutzbehörde hat allerdings die Baumfällungen von Fichten, Birken und Lärchen bereits bewilligt, gegen die sich der BA nun wendet. Es soll gefällt werden, weil ein Kinderspielplatz in die äußerste Ecke des Grundstücks kommen soll. Nachbarn wie Anja Burkhardt (CSU) sagen: »Viele Anwohner bemerken im Sommer abends im Garten die Fledermäuse, man fühlt sich da wie in Transsilvanien.« Einen Eindruck, den Dr. Heinz Sedlmeier, Leiter der Geschäftsstelle des Landesbundes für Vogelschutz, Kreisgruppe München, grundsätzlich bestätigt: »Etwa sieben Fledermausarten leben in München, wenn auch der Lebensraum durch immer weniger alte, angefaulte Bäume mit entsprechenden Höhlen, moderne Fassaden ohne Nischen und zu wenige Insekten in der Stadt bedroht ist.«

Alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind nach deutschem Recht und auch nach EU-Recht geschützt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Fledermäusen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Darüber hinaus sind die Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten gegen Entnahme, Beschädigung und Zerstörung geschützt. Baumhöhlen oder Spalten, beispielsweise unter abstehenden Rindenstücken werden von verschiedenen Fledermausarten als Quartiere während der kalten Jahreszeit oder der Fortpflanzungszeit genutzt. Einige Arten kehren regelmäßig zu demselben Quartier zurück.

Der Erhalt von Bäumen mit für Fledermäuse geeigneten Strukturen ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt. Vor einer Fällung ist zu klären, ob hier artenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Dies ist dann der Fall, wenn ein regelmäßig aufgesuchtes Quartier in dem Baum vorhanden ist oder wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich während der Zeit der geplanten Fällung Tiere dort aufhalten.

Wo Fledermäuse sind, muss der Bauherr eine artenschutzrechtliche Ausnahme der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Oberbayern einholen. Eine Baumfällungsgenehmigung der Stadt reicht nicht aus. Zunächst muss der Bauherr im Rahmen seiner Minimierungspflichten sicherstellen, dass Fledermäuse beim Bauen nicht sterben oder geschädigt werden.

Heinz Sedlmeier erklärt: »Unsere Biologen prüfen vor Ort erst mit Ferngläsern und dann mit Hebebühnen und Spezialgeräten, ob in Baumhöhlen Fledermäuse leben. Jetzt im Winter würden diese schlafen, denn sie sind echte Winterschläfer. Die Körpertemperatur wird abgesenkt, die Tiere sind komplett bewegungsunfähig.« Zur Not kann man auch im Winter eine Baumhöhle ausschneiden und beispielsweise an einen anderen Baum anhängen. Idealer wäre es laut Sedlmeier bis zum Frühjahr zu warten und die ausschwärmenden Tiere aus dem Revier zu vertreiben. »Bevor sie Junge haben ist das ganz gut möglich. Alternativ kann man zum Beispiel Fledermauskästen an größeren Baumgruppen, in Waldgebieten, aber auch an Häusern anbringen.« Vorzugsweise sollte der Kasten nach Süden orientiert sein, aber nicht schutzlos der prallen Sonne ausgesetzt sein. Die ideale Hanghöhe liegt zwischen drei und fünf Metern. »Werden ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung Quartiere zerstört oder Fledermäuse getötet, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, unter Umständen eine Straftat«, erklärt Klaus Kempfler, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern.

Auf die Einwände des BA 16 teilte die städtische Behörde mit: Die Größe des Bauvorhabens sei gemäß des Einfüge-Kriteriums zulässig, da in der Elfenstraße 4 bereits ein entsprechender Bezugsfall stehe. Es gäbe daher keinen Ablehnungsgrund und eine Umplanung hin zu kleineren insgesamt vier Reihenhäusern in Ost-West-Richtung, wie der BA unter der Unterausschuss-Leitung von Wolfgang Thalmeir (CSU) forderte. Die Stadt würde einen entsprechenden Gerichtsprozess mit dem Bauherrn daher voraussichtlich verlieren. In Sachen Baumfällung heißt es: »Eine entsprechende Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde ist mit einer positiven Stellungnahme erfolgt, ein Baum habe ohnehin eine schlechte Vitalität.« Ein entsprechender Hinweis zu einer möglichen Fledermauspopulation wurde im Baugenehmigungsbescheid aufgenommen. Der Bauherr sei zum Artenschutz mit einer Informationsbroschüre informiert.

Die Beauftragte für Baumschutz und stellvertretende Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses für Bauvorhaben, Andrea del Bondio, ist etwas ratlos und fürchtet, dass die Fledermäuse einfach übergangen werden. Vielleicht helfen konkrete Beobachtungen zu den Winterhöhlen, um zu verhindern, dass wirklich Bäume gefällt werden, in denen tatsächlich Fledermäuse überwintern. Wer Beobachtungen macht oder hilflose Fledermäuse findet, sollte die zuständigen Fledermaus-Fachfrauen für Stadt und Landkreis München benachrichtigen: Margarete Kistler unter Telefon 6 42 27 56 oder Dr. Irene Frey-Mann unter Telefon 15 97 05 90. bus

Artikel vom 21.01.2014
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