Kein Schwimmbad im Garten

Unterhachinger(n) wird Genehmigung verweigert

Unterhaching · Ins sprichwörtliche Wasser fielen die Pläne eines Unterhachingers, in seinem Garten ein 35 Quadratmeter großes Schwimmbecken zu bauen. Mit 7:6-Stimmen votierte der Bauausschuss knapp dagegen.

Der Antrag aus der Jägerstraße schlug im Gremium hohe Wellen und löste andauernde Wortgefechte aus. Anlass der Befürchtung: das Anliegen könnte weitere Anträge der Nachbarn nach sich ziehen und einen Bezugsfall schaffen. Das grundsätzliche Problem: der geltende Bebauungsplan wird von dem Vorhaben tangiert, weil das beantragte Schwimm­becken komplett außerhalb des festgesetzten Bauraums liegt. Bauamtsleiter Stefan Lauszat dazu: »Im hinteren Teil der Grundstücke, wo auch das Becken geplant ist, befinden sich Gärten, die weitgehend erhalten sind«. Diese sollten von einer Bebauung verschont bleiben.

Eine heftige Diskussion entbrannte in Folge darüber, in welchem Maße der bestehende Bebauungsplan Bestand hat. Für Dieter Senninger (SPD) hatte dessen Einhaltung oberste Priorität. Ein Schwimmbad sei daher abzulehnen. Walter Herrmann (CSU) hingegen lenkte ein. Zwar entspräche das Bad nicht dem Plan, aber es sei doch kein Gebäude, das optisch störe und darüber hinaus im Boden eingelassen. Nur bliebe freilich vom Garten nicht mehr viel übrig. In punkto Geräuschbelastung sagte Herrmann: »Ob nun jemand dreimal im Jahr Rasen mäht oder ab und an in den Pool springt…« Die sei für ihn kein Grund zur Ablehnung.

Keinen Bezugsfall für weitere Anträge schaffen

Bürgermeister Wolfgang Panzer (SPD) warnte, dass das Gremium dann auch künftig für ähnliche Vorhaben das Einvernehmen erteilen müsse. Bernard Maidment (FDP) interessierte, ob das Bad nicht auch abgedeckt werden müsse. Was wäre an gleicher Stelle mit einem Schwimmteich – fragte Christine Helming (Grüne). Panzer erläuterte, dass Schwimmbecken, Teich und Überdachung bauliche Anlagen seien. Und diese seien dort nicht erwünscht.

Da schaltete sich Franz Felzmann (CSU) ein und warnte vor zu vielen Reglementierungen. Hier würde der Bürger in seiner Freiheit eingeschränkt. Ein Becken an dieser Stelle würde wohl kaum stören. Panzer konterte, das Planungsrecht naturgemäß immer einschränke. Ein Bebauungsplan gelte für alle und alles. Senninger gab Rückendeckung, zeigte sich über die »unselige Diskussion« verärgert. Schließlich sei der Bebauungsplan doch »mit einem Mordsaufwand« entwickelt worden. Zudem, ergänzte Waltraud Schubert (Grüne) schließlich noch, würde sie Chlorgeruch aus Nachbarsgarten vermutlich auch stören und in ihrer persönlichen Freiheit einschränken. Damit genug. Bei der abschließenden Abstimmung setzten sich die Gegner des Schwimmbads mit 7:6 durch. K. Kohnke

Artikel vom 21.01.2014
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