Ärger? Erzählen Sie uns Ihre Geschichte!

Wenn Versicherungen nicht zahlen

Hat Ihre Versicherung Sie ratlos zurückgelassen? Dann schreiben Sie uns!

Hat Ihre Versicherung Sie ratlos zurückgelassen? Dann schreiben Sie uns!

München · Eine Versicherung schließt man ab, um sich abzusichern. Um im Schadensfall nicht in finanzielle Schieflage zu geraten. Wenn der Schadensfall dann eintritt, bleiben Sie entspannt und melden ihn der Versicherung. Doch die entscheidet nicht immer so, wie Sie sich das vorgestellt haben. Und dann geht der Papierkrieg los.

Wenn Ihnen so etwas auch schon passiert ist und Sie nicht verstehen können, warum die Versicherung die Schadensregulierung verweigert, dann erzählen Sie uns Ihre Geschichte. Wahrscheinlich überwiegen die guten Erfahrungen mit Versicherungen, aber eine schlechte hinterlässt tiefe Spuren.

Stellen Sie sich vor, Sie parken ihr Auto auf einer abschüssigen Straße, vergessen aber, die Handbremse anzuziehen. Der Wagen setzt sich in Bewegung und prallt gegen einen Baum. Mit dem Eigentümer regeln Sie die Sache vor Ort und melden den Schaden Ihrer Kaskoversicherung. Die lehnt ab, den Schaden zu begleichen, und begründet dies mit unerlaubtem Verlassen des Unfallortes und mit grob fahrlässiger Schadensherbeiführung. Dieser Fall ist tatsächlich so passiert.

Ein anderer Fall betrifft eine Katzenhalterin, deren Tier in einer längerfristig angemieteten Ferienwohnung Schäden verursacht hatte. Wie üblich waren über die Haftpflichtpolice Schäden an Einrichtungsgegenständen in Wohnräumen nicht versichert. Anders verhielt es sich im Hinblick auf das Inventar einer Ferienwohnung. Der Versicherer war allerdings der Ansicht, dass durch die längerfristige Anmietung die Ferienwohnung nicht mehr als Ferienwohnung anzusehen war, und lehnte eine Leistung ab.

Beide Fälle landeten übrigens schließlich beim Versicherungs-Ombudsmann, der dann zu Gunsten der Versicherten entschied und für die entsprechende Zahlung der Versicherungen sorgte.

Haben Sie selbst mal Schwierigkeiten mit einer Versicherung gehabt? Schildern Sie uns IHREN FALL!

Beschreiben Sie uns den Sachverhalt, am einfachsten per E-Mail an: redaktion@wochenanzeiger.de

Wir werden das Thema demnächst in größerem Umfang aufgreifen.

Artikel vom 09.01.2014
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...