Neue Nutzung

Neubiberg · Neues vom Hirschbold-Grundstück

Neubiberg · Wie berichtet kann die Gemeinde Neubiberg ab 2015 über das Filet-Grundstück in der Schopenhauerstraße 5-7 verfügen. Hierzu teilte Bürgermeister Günther Heyland Fakten mit, die Grundlage jeglicher Planungsüberlegungen sein sollten. So ist die Gemeinde Neubiberg Eigentümerin des Grundstücks, das an der Ecke Kaiserstraße liegt und im Norden an den Schopenhauer Wald angrenzt. Im Dezember 1999 kaufte die Gemeinde den größten Teil des 4.312 Quadratmeter großen sogenannten »Hirschbold-Grundstücks« und verpflichtete sich, es für 15 Jahre parkähnlich zu belassen.

Diese Frist endet am 28. Dezember 2014. Das Reststück von 950 Quadratmeter vererbte Wilhelm Hirschbold der Gemeinde mit der Auflage, das Grundstück 15 Jahre lang als Seniorentagesstätte zu nutzen und den Garten als parkähnliche Grünfläche zu belassen. Diese Nutzungsfrist endet mit dem 15. Februar 2015. Mit Ablauf beider Fristen entfallen die Zweckbindungen (Auflagen aus dem Testament sowie des Kaufvertrages) und die Gemeinde Neubiberg könnte über das Grundstück »frei verfügen«. Heyland betonte, seine Vorgängerin, Bürgermeisterin Johanna Rumschöttel habe die Nutzungsmöglichkeiten des Altbaus prüfen lassen. Das Gebäude, welches per Testament nicht verändert werden darf, sei aber so nicht für Senioren nutzbar. Daher beschloss der Gemeinderat, sich jetzt Gedanken über die Nutzung des Grundstücks zu machen. Zumal erforderliche Gelder im Haushaltsplan 2014 und in der Finanzplanung bis 2017 beraten werden müssen. Ein etwaiger Neubau muss sich nach Art und Größe in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen (§ 34 BauGB), da für das Grundstück kein Bebauungsplans vorliegt.

Angela Boschert

Artikel vom 12.12.2013
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