Müll wird teurer

Haar · Gemeinderat beschließt einstimmig Erhöhung der Müllgebühren

Bis knapp 14 Prozent müssen die Haarer ab dem 1. Januar 2014 mehr für die Entsorgung ihrer Mülltonnen bezahlen.	Foto: Gemeinde Haar

Bis knapp 14 Prozent müssen die Haarer ab dem 1. Januar 2014 mehr für die Entsorgung ihrer Mülltonnen bezahlen. Foto: Gemeinde Haar

Haar · Schlechte Nachricht für alle Haarer Haushalte und Gewerbetreibende: Nachdem zum 1. Januar dieses Jahres die Müllgebühren je nach Tonne zwischen 17 und 25 Prozent gesenkt worden waren, werden sie mit Beginn des neuen Jahres je nach Behältergröße wieder erhöht, und zwar um 8,5 bis knapp 14 Prozent.

Diese Empfehlung des Haupt-, Umwelt- und Werkausschusses hat jetzt der Gemeinderat ohne jegliche Diskussion einstimmig beschlossen. Hauptursache der Änderungen ab 2014 ist laut Umweltreferent Michael von Ferrari »eine geringere Entnahme aus der Sonderrücklage im Gegensatz zu den Vorjahren«. Waren es im laufenden Etat noch rund 225.000 Euro, dürfte sich der Betrag ab kommenden 1. Januar auf etwa 18.000 Euro reduzieren. Eine wesentliche Rolle spielen auch die kommunalen Einnahmen aus der Papierentsorgung: In 2013 und 2014 kalkuliert man im Rathaus jeweils mit Erlösen von circa 180.000 Euro – 2011 waren es noch mehr als 400.000 Euro. Und: Die Müllmengen sind in etwa konstant, obwohl die Bevölkerungszahl wächst, also mehr Stationen zur Entleerung der Behälter angefahren werden müssen.

Eine Tonne mit 60 Liter Volumen kostet ab 1. Januar 2014 bei wöchentlicher Abfuhr 115 Euro (2011: 122 Euro; 2013: 101 Euro) – eine Steigerung von 13,9 Prozent. Für 80 Liter sind künftig 136 Euro (2011: 148 Euro; 2013: 120 Euro) zu entrichten. Bei 120 Liter kostet es künftig 177 Euro (2011: 198 Euro; 2013: 157 Euro), bei 240 Liter 293 Euro (2011: 345 Euro; 2013: 264 Euro). Für den 1100-Liter-Behälter sind 2500 Euro (2011: 3046 Euro; 2013: 2303 Euro) zu bezahlen.

Wesentlicher Aspekt am Rand für die Verbraucher: Die Biomüllentsorgung ist durch diese Preise abgedeckt. Gewerbebetriebe dürfen die Biomüllentsorgung aber nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie ihre sogenannte Restmüllentsorgung ausschließlich durch die Gemeinde oder durch ein von ihr beauftragtes Unternehmen durchführen lassen. Alle weiteren Gebührensätze wie Müll- (vier Euro), Asbest- (3,25 Euro) und Windelsack (ein Euro) bleiben unverändert.

In der Gebührensatzung sind künftig Sonderleerungen exakt erfasst. Da es in der täglichen Abfuhrpraxis immer wieder dazu kommt, dass Tonnen übervoll sind und so die Entleerung aufwendiger wird oder die Boxen gar zweimal geleert werden müssen, werden ab Jahresanfang für diese Zusatzarbeit Pauschalen in Rechnung gestellt, worin die Kosten für die Leerung, die Kosten für die Verbrennung und den Verwaltungsaufwand für die Rechnungsstellung enthalten sind. Bei 60 Liter beträgt der Satz 23 Euro, bei 80 und 120 Liter 24 Euro und beim größten Behälter 47 Euro. ikb

Artikel vom 03.12.2013
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