Thema Windenergie

Konzentrationsflächen: Wie geht es weiter

Ebersberg · Der Status quo der Planung von Konzentrationsflächen für die Windenergie im Landkreis ist ein Hauptthema bei der Bürgermeisterdienstversammlung gewesen, zu der Landrat Robert NiedergesäßMitte Oktober eingeladen hatte.

420 Stimmen der Bürger

Der von den Gemeinden beauftragte Planer Hans Brugger berichtete, dass 78 Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben haben, die in ihrer Substanz abgeklärt und dann in die Planung eingearbeitet werden müssen. Das Gleiche gilt für die 420 Stellungnahmen von Landkreisbürgern, die zumeist über Unterschriftenlisten eingegangen sind. Aus einigen Gemeinden gab es allerdings kaum bis gar keine Rückmeldungen. Fast alle Einwände haben sich auf die derzeitige Planungsunsicherheit durch die bayerische Bundesratsinitiative zur Erhöhung des Mindestabstandes bezogen. »Wenn der Vorschlag Realität würde, sind im Landkreis Ebersberg keine Konzentrationsflächen mehr möglich«, so der Planer. »So gesehen trifft es sich gut, dass die Bearbeitung der Stellungnahmen noch einige Zeit braucht, denn im nächsten Schritt müssten zunächst alle Eingaben bearbeitet und noch offene Fragen geklärt werden, bevor die Konzentrationsflächen erneut in den Gemeinderäten behandelt werden«, so Grafings Bürgermeister Rudolf Heiler, Sprecher der Bürgermeister. »Ich halte es für sehr vernünftig in einer Situation, in der die Entwicklung auf Bundes- und Landesebene noch offen ist, erst einmal abzuwarten und keine voreiligen Fakten zu schaffen, dies ist den kritischen Bürgern gegenüber nicht vermittelbar«, kommentiert Landrat Robert Niedergesäß die Situation. Die Bürgermeister und der Landrat haben sich darauf verständigt, dass an der gemeinsamen Planung weiter gearbeitet, aber nichts entschieden wird, bis der Rechtsrahmen feststeht. Einig waren sich die Bürgermeister darin, dass sie an der gemeinsamen Planung festhalten wollen.

»Verspargelung« der Landschaft

»Denn die Alternative zu den geplanten Konzentrationsflächen wäre eine ungeordnete Privilegierung der Windkraftanlagen und somit eine unkontrollierte Verspargelung der Landschaft«, so Niedergesäß. Das würde bedeuten, dass die Anlagen überall dort gebaut werden dürfen, wo keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Der gesetzlich geforderte Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung läge im Moment in diesem Fall bei nur zirka 400 bis 600 Metern. »Diese Variante liegt am wenigsten im Interesse der Bürger«, so Heiler.

Artikel vom 29.10.2013
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