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Pickerl-Tricksen kann teuer werden
Besser kleben, sonst drohen drastische Strafen. Foto: ÖAMTC
München · Wer die Autobahnen in Österreich und der Schweiz benutzen will, braucht eine gültige Vignette. Wichtig: Das „Pickerl“ muss bereits auf den ersten Metern der mautpflichtigen Straße fest am Fahrzeug angeklebt sein, sonst drohen saftige Bußgelder.
Noch teurer werden Manipulationen, beispielsweise mittels Klebestreifen oder Folien. 2012 wurden in Österreich über 142 000 Mautpreller geahndet, davon mehr als 100 000 aus dem Ausland. Wer nicht zahlt, riskiert ein Strafverfahren mit Geldstrafen von 300 bis 3000 Euro. In Österreich gilt die Vignettenpflicht für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, wie etwa Pkw, Wohnmobile und Motorräder. Ausgenommen sind Anhänger, Wohnwagen und Beiwagen. Beim Pkw muss das Pickerl zwingend innen an der Windschutzscheibe kleben. Die Vignette kostet zwischen 8,30 Euro für zehn Tage bis zu 80,60 Euro für ein Jahr. Am Motorrad ist das Pickerl an einem nicht oder nur schwer entfernbaren Teil wie dem Rahmen anzubringen. Hier werden zwischen 4,80 und 32,10 Euro fällig.
• Wohnwagen kostet extra
In der Schweiz werden jährlich rund 18000 Vignettensünder erwischt. Dort gibt es allerdings nur eine Jahresvignette, die ebenfalls für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt und 40 Franken (etwa 33 Euro) kostet. Wie im Nachbarland muss sie innen an der Windschutzscheibe beziehungsweise an einem nicht auswechselbaren Teil des Motorrads angeklebt werden. Für Wohnwagen und Anhänger ist anders als im Nachbarland eine eigene Vignette erforderlich, die dort auch angebracht werden muss. Verstöße gegen die Vignettenpflicht werden mit 200 Franken (ca. 162 Euro) geahndet. Manipulationen oder Fälschungen können Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder hohen Geldbußen zur Folge haben.
Artikel vom 09.10.2013Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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