Zwei Mal null Punkte

War Ben Warda spielberechtigt oder nicht?

EHC-Spieler Ben Warda.  	smg/Nicky Alexander

EHC-Spieler Ben Warda. smg/Nicky Alexander

Grafing · Fast unglaubliche vier Punkte hatte der EHC Klostersee am Start-Wochenende der Oberliga Süd bekanntlich geholt, dabei mit dem 4:2 bei den Tölzer Löwen einen Mitfavoriten in die Knie gezwungen und mit dem EC Peiting einem weiteren Top-Team der Spielklasse beim 3:4 nach Verlängerung immerhin einen Zähler abgenommen.

Inzwischen ist, abgesehen von der Leistung, die Kapitän Gert Acker und seine Mitstreiter in den beiden Partien gezeigt haben, nicht viel Freude darüber übrig. Nach aktuellem Stand der Dinge drohen den Grafingern in beiden Fällen zwei Wertungen – zwei Mal null Punkte und jeweils 0:5 Tore. Dies hat der Deutsche Eishockeybund (DEB) dem EHC schriftlich mitgeteilt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Amerikaner Ben Warda zum Zeitpunkt der Partien lediglich mit einer vorläufigen Spielerlaubnis (15-Tage-Genehmigung) ausgestattet und somit nur für Freundschaftsspiele einsatzberechtigt war. Die endgültige Transfergenehmigung war erst am Montag danach beim DEB eingetroffen.

»Keine Frage, wir haben in der ganzen Hektik der vergangenen Tage und Wochen einen Fehler gemacht. Das hätten wir wissen müssen«, erklärte EHC-Präsident Alexander Stolberg. Die Spielordnung erlaube den Einsatz mit einer »vorläufigen« Genehmigung, wie sie für Warda vorlag, nur außerhalb des Punktspielbetriebs. Allerdings stellt sich der Fall nicht so einfach dar, wie es auf den ersten Blick scheint. Die Problematik wurde bei der Prüfung der Spielberechtigung durch den jeweiligen Hauptschiedsrichter vor den Begegnungen in Bad Tölz und gegen Peiting nämlich keineswegs übersehen. In beiden Fällen wurde ein Zusatzbericht zum Spielberichtsbogen gefertigt, in dem vom Unparteiischen die Einsatzberechtigung für gültig befunden worden ist.

Dem eindeutigen Passus in der Spielordnung steht damit der nicht minder klaren Festlegung des Spielleiters (Schiedsrichter) gegenüber. »Wir werden uns die Sach- und Rechtslage noch einmal sehr genau anschauen, mit den beteiligten Personen sprechen und dann sehen, ob ein kostenpflichtiges Nachprüfungsverfahren beim Spielgericht Sinn macht«, so Stolberg. Dafür Zeit haben die Klosterseer die übliche Frist bis zum Eintritt der Rechtskraft des DEB-Entscheids am grünen Tisch.

smg

Artikel vom 08.10.2013
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