ADAC-Luftretter: Bei einem Schlaganfall zählt jede Minute

Blitzschlag im Gehirn

Einsatz für die ADAC-Luftretter: Gerade in ländlichen Gebieten bietet der Transport mit dem Hubschrauber einen wertvollen Zeitvorteil.	Foto: ADAC

Einsatz für die ADAC-Luftretter: Gerade in ländlichen Gebieten bietet der Transport mit dem Hubschrauber einen wertvollen Zeitvorteil. Foto: ADAC

München · Neben Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind Schlaganfälle der zweithäufigste Anforderungsgrund für die Luftretter des ADAC. Alleine im vergangenen Jahr wurden die Hubschrauberbesatzungen 3700 Mal zu Schlaganfall-Patienten alarmiert.

Bei der akuten Erkrankung verstopft meist ein Blutgerinnsel ein Hirngefäß und es kommt zur Sauerstoffunterversorgung. Bis zu viereinhalb Stunden nach Auftreten der ersten Symptome, so die Faustregel, kann der Pfropfen mit speziellen Medikamenten aufgelöst werden. Gerade in ländlichen Gebieten kommen die ADAC-Hubschrauber deshalb wegen des schnellen Transports in die nächste Fachklinik zum Einsatz.

Alarmsignale

Typisch für einen Schlaganfall sind die plötzliche Lähmung einer Gesichtshälfte oder ein hängender Mundwinkel, einseitige Taubheitsgefühle mit Kraftlosigkeit an einem Arm oder Bein, undeutliches Sprechen oder eine verwaschene Sprache sowie Sehstörungen. Hinzu kommen Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, im Extremfall auch Bewusstseinstrübung bis hin zur Bewusstlosigkeit. Hellhörig sollte man auch bei plötzlich unerträglichen Kopfschmerzen werden. Im Gegensatz zur Unterversorgung des Gehirns durch ein Gerinnsel kann dieses Notfallbild auf eine gefährliche Hirnblutung hindeuten.

ADAC-Luftretter: So hilft man richtig

Besteht der Verdacht auf einen Schlaganfall, gilt: Nicht zögern und den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 alarmieren, so der Rat der ADAC-Luftretter. Wichtig ist, den Betroffenen in der Situation zu beruhigen und keinesfalls alleine zu lassen. Nach Absetzen des Notrufs sollte man den Patienten bei vorhandenem Bewusstsein mit erhöhtem Oberkörper beispielsweise mit einem Kissen im Rücken lagern. Nichts zu essen oder zu trinken geben, da das Schlucken gestört sein könnte. Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung den Betroffenen in die stabile Seitenlage bringen und ständig Atmung sowie Puls kontrollieren. Setzt der Herzschlag aus, muss umgehend mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen werden.

Artikel vom 02.10.2013
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