Maßvoller Einsatz

Laubbläser nicht ganz vermeidbar

Neubiberg · Nicht nur im Herbst, sondern fast ganzjährig, jedoch mit unterschiedlicher Intensität je Saison, setzt der Neubiberger Bauhof Laubbläser ein. Dabei wird im Frühjahr Splitt aus grasbewachsenen Flächen sowie aus bepflanzten Anlagen entfernt, die mit Ziersplitt oder Rindenmulch abgedeckt sind.

Im Sommer werden damit angrenzende Verkehrsflächen nach Mäh- und Schnittarbeiten auf den Grünflächen gereinigt. Die meiste Arbeit erfolgt im Herbst, wenn das Laub in Grünflächen und auf Wegen beseitigt wird. Nach Einschätzung des gemeindlichen Bauhofs reduziert sich der Zeitaufwand durch den Einsatz von Laubbläsern auf ein Fünftel der erforderlichen Arbeitszeit ohne deren Verwendung, denn es könne mit den Laubbläsern effektiver und sauberer gearbeitet werden als mit Rechen und Besen. Selbstverständlich wird der Einsatz von Laubbläsern aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes kritisch gesehen. Denn der Boden wird der Deckschicht beraubt, die ihn vor Austrocknung und extremer Kälte schützt. Am Boden lebende Kleintiere verlieren Nahrung und Lebensraum, Bodenlebewesen wie Insekten und Spinnen werden getötet, Pflanzensamen können zerstört werden. Insgesamt wird damit in den natürlichen Kreislauf der Humus- und Nährstoffbildung eingegriffen.

Auch der Lärmschutz spielt eine Rolle. Die Schalldruckpegel von Laubbläsern liegen zwischen 86 und 90 dB(A), was etwa dem Lärmpegel einer Hauptverkehrsstraße entspricht. Im gewerblichen Bereich müssen Mitarbeiter einen Gehörschutz ab 85 dB(A) tragen. Verbrennungsmotoren verursachen Abgase und tragen zur Luftverschmutzung bei, auch bei Einsatz von sogenannten »grünem« Benzin. Hohe Emissionen rufen insbesondere Geräte mit Zweitaktmotoren hervor. Beim Einsatz von Laubbläsern werden Staub, Blütenpollen oder Mikroorganismen aufgewirbelt, sodass das Bedienungspersonal mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Allergene oder Krankheitskeime rechnen. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher, beim Arbeiten einen Mundschutz zu tragen.

In der Abwägung zwischen den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen des Bauhofs und den der Nutzung entgegenstehenden Umweltaspekten hat die Neubiberger Gemeindeverwaltung die verschiedenen Einsatzgebiete hinsichtlich Notwendigkeit und Alternativmethoden geprüft. Der Vorschlag lautet, generell nicht auf den Einsatz der Laubbläser zu verzichten. Jedoch wird festgehalten, dass bestimmte Einsatzgebiete in erster Linie einem – über die Jahre gewachsenen – aber zunehmend übertriebenen Standard hinsichtlich »Ordnungsliebe« und Optik geschuldet sind.

Fazit: Hier lässt sich durchaus einiges vermeiden. Weil der gemeindliche Bauhof auf die Reinigung der Verkehrsflächen nach Mäharbeiten verzichtet und sich bei der Laubentfernung auf Grünflächen auf das unter gärtnerischen Gesichtspunkten absolut notwendige Maß beschränkt, wird er die Laubbläser künftig weniger und kurzer einsetzen. Da man das Laub nicht mehr komplett entfernen will, verringert sich der Aufwand ebenso beim Herausblasen von Laub unter Hindernissen wie beispielsweise Bänken, Zäune und um Bäume herum. Für den Hausgarten oder den Gehweg vor dem Haus reichen in der Regel Rechen und Besen. Laubbläser sind dort nicht erforderlich. Neben dem unnötigen Energieverbrauch ist deren Einsatz auch nicht auf kleiner Fläche zeitersparend.

Artikel vom 15.09.2013
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