Paradies erhalten

Drohen den Besuchern im Englischen Garten bald Bußgelder?

Für Evelyne Menges, hier mit Hündin Chiara Mia, und Reiner Rösch soll die »Münchner Lebensart« im Englischen Garten nicht attackiert werden. 	Foto: scy

Für Evelyne Menges, hier mit Hündin Chiara Mia, und Reiner Rösch soll die »Münchner Lebensart« im Englischen Garten nicht attackiert werden. Foto: scy

Schwabing · Steht dem Englischen Garten etwa eine Veränderung bevor, die den Münchnern Sorge machen müsste? »Macht bitte kein Paradies kaputt, um das uns alle nur beneiden«, appelliert jetzt jedenfalls Evelyne Menges.

Die Befürchtung der CSU-Stadträtin, dass die »Münchner Lebensart« in dem größten Erholungsraum der Stadt attackiert werden könnte, wurde angekurbelt, als Bayerns Finanzminister Markus Söder Anfang Juli über neue Pläne für den Englischen Garten sprach.
Und die sollen, so behauptet Menges, auch Reglements nach sich ziehen, die das friedliche Miteinander »vehement bedrohen«.

Um solchen Entwicklungen einen Riegel vorzuschieben, hat die Politikerin bereits im Jahr 2008, als ebenfalls ein mit Bußgeldern behafteter Regelkatalog drohte, mit mehreren Initiativen die »Aktion Bürgerpark Englischer Garten« ins Leben gerufen. »Wir müssen uns wehren, bevor es zu spät ist«, sagt Reiner Rösch, Beiratsmitglied des Vereins »tierrettung münchen«, der sich ebenfalls in dieser Sache engagiert. Bereits über 1.000 Unterschriften hat die Initiative gesammelt. Wer ebenfalls unterzeichnen will, kann dies noch bis Montag, 9. September, tun (www.buergerpark-muenchen.de). »Wir fordern, dass Entscheidungen nicht einfach über unsere Köpfe hinweggetroffen werden«, so Menges. Es könne nicht angehen, dass »uns künftig ganz genau gesagt wird, wo wir gehen, joggen und radeln dürfen, wo wir uns nicht sonnen dürfen und dass alle Hunde im Prinzip überall an die Leine müssen.« Derlei Verordnungen würden den Charakter des Englischen Gartens zerstören. Der Englische Garten als Bürgerpark brauche keine neuen Einschränkungen und die Drohung mit Bußgeldern«, meldet sich auch Michael Mattar zu Wort. Stattdessen plädiert der FDP-Stadtrat für Rücksichtnahme, verantwortungsvollen Umgang untereinander und das Prinzip von »leben und leben lassen«. Denn das sei es doch, »was für das richtige Miteinander im Englischen Garten sorgt.«

In die Neuerungen, die Söder angekündigt hat, will der Freistaat mehrere Millionen Euro investieren. Bis 2014 soll der Monopteros saniert, ein Erlebnisweg an einem Isarflussbett geschaffen und ein Vogellehrpfad in der Nähe des Kleinhesseloher Sees errichtet werden. Ein »Clean-Team« soll für mehr Sauberkeit sorgen, zudem werden weitere Abfalleimer aufgestellt. Und frei laufen dürfen Hunde ausschließlich auf einer 1,5 Hektar großen Wiese im Nordteil, ansonsten gilt Leinenpflicht. Dass besonders auch diese letzte Einschränkung die Initiatoren der »Aktion Bürgerpark« verärgert, versteht sich von selbst. Denn dort sind unter anderem der Verein Streichelfreunde, das Forum Mensch und Hund, der Verband für das Deutsche Hundewesen Landesverband Bayern und der Tierschutzverein München aktiv.

Der Englische Garten kommt nicht zum ersten Mal wegen Bußgeldern ins Gerede. Die »Aktion Bürgerpark« erreichte bereits vor fünf Jahren], dass die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung Bußgeldandrohungen nicht umsetzt.

Freiheit im Englischen Garten

»Die Surfer durften weiter surfen, die Hunde frei laufen, Jogger nach Belieben joggen und Wiesen beliebig betreten werden«, berichtet Menges.
Zum Hintergrund: Der Bayerische Landtag hatte am 25. Juni 2008 eine Änderung des Landesstrafen- und Verordnungsgesetzes beschlossen. Seitdem darf die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung für ihren Verwaltungsbereich, wie dem Englischen Garten, eine bußgeldbewehrte Parkanlagenverordnung erlassen. Darin wird die Nutzung ganz genau geregelt. Nicht gestattet ist demnach unter anderem, ungemähte Wiesen zu betreten und Ball zu spielen oder Sport zu treiben, sofern Personen gefährdet oder belästigt oder Gegenstände beschädigt werden können.

»Dass nun die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung die Struktur unseres Englischen Gartens umfassend ändern möchte, kann nur bedeuten, dass das Finanzministerium ernst machen und die Bußgeldbewehrung, die wir bislang erfolgreich vermeiden konnten, über die Köpfe der Bürger hinweg einführen wird«, befindet Menges. Doch was ist dran an der Sache? Fragt man bei der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung nach, so lässt Sprecher Thomas Rainer wissen: »Das stimmt nicht.« Die aktuellen Anlagenvorschriften, die seit 1964 an allen Eingängen zum Englischen Garten aushängen, seien keine öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften, die bußgeldbewehrt sind, sondern privatrechtliche Vorgaben. »Daher werden von der Bayerischen Schlösserverwaltung bei Verstößen gegen die Anlagenvorschriften auch keine Bußgelder erhoben«, so Rainer weiter.

Für ein friedliches Miteinander

Die Bayerische Schlösserverwaltung setze auf den Konsens aller Nutzergruppen und appelliere an alle Nutzer, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten, um ein friedliches Miteinander aller Besucher des Englischen Gartens zu gewährleisten.
Doch das Aktionsbündnis bleibt argwöhnisch. »Wir trauen der Sache nicht«, sagt Menges. Die Aktion Bürgerpark will deshalb an einem Runden Tisch mit dem Finanzminister und der Finanzverwaltung zusammenkommen, damit, so die Politikerin, »nichts Unsinniges umgesetzt wird«. Sylvie-Sophie Schindler

Artikel vom 06.08.2013
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