Bauantrag auf Unterbringung ist genehmigt

Obdach für Asylbewerber

So soll sie aussehen, die Ansicht von Osten: Die Asylbeweberunterkunft in Putzbrunn.	Darstellung: Landratsamt

So soll sie aussehen, die Ansicht von Osten: Die Asylbeweberunterkunft in Putzbrunn. Darstellung: Landratsamt

Putzbrunn · Der Bauantrag für eine Asylbewerberunterkunft in der Waldkolonie in Putzbrunn ist genehmigt. Im September sollen die Bagger anrollen und das Gebäude für 60 Personen in Modulbauweise erstellen. Der Bezug ist für November vorgesehen.

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Geplant ist ein zweistöckiges, knapp 700 Quadratmeter großes Gebäude, das Wohnungen mit Nasszellen und Kochecke, Einzelzimmer erhält sowie zwei behindertengerechte Zimmer und Gemeinschaftsräume als Hausaufgaben-, Schulungs- oder Spielzimmer. Im rechtwinklig angeschlossenen Nebengebäude befinden sich Gemeinschaftsküchen, Wasch- und Trockenräume sowie Büros und Arztzimmer. Der Landkreis München als Bauherr finanziert den Bau und die Folgekosten. Die Unterbringung und die Miete bezahlt der Staat, wie auch den hauptamtlichen sozialpädagogischen Betreuer mit - geplant - zusätzlichem Personal.

Die Unterstützung durch den Helferkreis Ottobrunn/ Putzbrunn ist mit Sicherheit weiterhin von Nöten. Er betreut bereits die zwei irakischen Familien, die seit Mitte Juli im alten Pfarrhaus in Putzbrunn wohnen.

»Wir sind froh, dass die Hängepartie nun endlich vorbei ist«, sagt Florian Martius, Sprecher der Initiative »tolerantes Putzbrunn – toP«. Putzbrunn könne dann 60 Asylbewerbern »für die Dauer ihres Verfahrens eine vernünftige Bleibe zur Verfügung stellen.« Ob wie gedacht, die Asylbewerber aus Ottobrunn in dieses Gebäude einziehen werden, ist mehr als offen. Zum einen entscheidet die Regierung von Oberbayern (ROB) allein, wer in dieses Wohngebäude einzieht. Zum anderen können die aktuell 77 Asylbewerber aus Ottobrunn in 13 Wohnungen im hinteren Gebäude in der Josef-Seliger-Straße bis 31. März 2015 bleiben. Das ergab eine Planungsänderung der Baugesellschaft München-Land, die zunächst nur die Gebäude vorne an der Putzbrunner Straße abreißt.

Da nun die Ottobrunner nicht schnell eine neue Bleibe brauchen, sehen sich die Vertreter des Bürgerbegehrens Putzbrunn betrogen. Die Notwendigkeit eines Eilverfahrens für eine Asylbewerberunterkunft und gegen einen Bebauungsplan sei damit entfallen. Die Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens für altersgerechtes Wohnen auf dem Grundstück wird am 9. Oktober vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht verhandelt. Der Gemeinderat Putzbrunn hatte es am 13. April als »unzulässig« abgelehnt.

Dennoch heißt alle dies keine Entlastung für den Landkreis: Letzte Woche wurde bekannt, dass er statt bisher 367 Personen nun 446 Asylsuchende unterbringen muss. Es fehlen aktuell 98 Plätze. Bis zum Ende dieses Jahres müssen schätzungsweise 634 Asylbewerber untergebracht werden, teilte das LRA mit. Boschert

Artikel vom 06.08.2013
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